경영권승계 목적의 전환사채 발행
Die Emission von Wandelschuldverschreibungen zum Zweck der Leitungsmachtubertragung : Urteil des 2000DA37326 KorOGH vom 25. Jun. 2004
- 경희법학연구소
- KHU 글로벌 기업법무 리뷰
- 제3권 제2호
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2010.12155 - 188 (34 pages)
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Das Urteil von 2003DA37326 ist ein zweifelhafter Rechtsfall, in dem der Angeklagte einen unzulässigen Zweck, d. h. den Zweck der ubertragung vom Leitungsmacht hatte. In Hinsicht auf die Emission der Wandelschuldverschreibungen mussen Unternehmen nicht nur ihre Sozialhaftungen sondern den Zweck der Erhaltung und der Verstarkung der Unternehmen harmonisieren. 1. Zum Schutz der Interessen von Aktieninhaber muss das Bezugsrecht den Aktienaren der Wandelschuldverschreibungen eingeraumt werden. 2. Wenn es um die Prüfung von der gerechten Emission von Wandelschuldverschreibung geht, müssen die Formel vom Gesellschaftsinteresse und der Hauptzweck der Emission als Prüfungsmaßstabe angewendet werden. 3. Ist Emission von Wandelschuldverschreibungen unter dem offensichtlichen ungerechten Zustand durchgefuhrt und die Struktur der Geschäftsleitung dadurch umgewandelt, ist die Emission nichtig. 4. Werden die Wandelschuldverschreibungen zum Zweck der Ubertragung von der Leitungsmacht ausgegeben, sollen die Emissionen hinsichtlich freier Willensbildung der Unternehmen gewährt werden. Gegen gesetzliche Verfahren und Vorschriften ist die Ausgabe allerdings nichtig. 5. Eine Emission von Wandelschuldverschreibungen, die aus dem unerheblichen rechtsfehlerhafteten Beschluss von Vorstandsmitglieder entschiedet worden ist, gilt die Emission als wirksam. Ist ein Drittschutz aber nicht benotigt, ist die Emission nichtig. 6. Trotz der Benachteilung der Wandlungspreise vom Aktienumtausch ist die Emission wirksam. 7. A us der Sicht des Urteils vom KorOGH ist die Frist der Nichtigkeitsklageeinrichtung als die Frist zur Behauptung der Nichtigkeitsgründe gleich angesehen. Diese Auslegung steht zum Beschleunigungsgrundsatz und der Streitgegenstandstheorie in Widerspruch. 8. In dieser Nichtigkeitsklage soll die Beweislast des Klagers erleitert werden. 9. Es ist zutreffend, dass die Emission von Wandelschuldverschreibungen als eine abstrakte Norm in der Satzung zu regeln ist. Die Vorstandsversammlung soll mit der Konkretisierung des Inhalts beauftragt werden, aber die Satzung muss den Aktionären die Emissionsmöglichkeit der Wandelleihe darstellen, damit die Aktionären voraussehen konnen.
Ⅰ. 사실관계 및 소송의 경과
Ⅱ. 판결요지(대법원 2004. 6. 25.선고 2000다37326 판결)
Ⅲ. 판례의 검토
Ⅳ. 결론
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