In dem koreanischen Verfassungsgesetz(VerfG) und dem Gesetz der Staatlichen Kommission für die Menschenrechte(GSKM) stehen die abstrakte Terminologien “Fundamentale Menschenrechte”(Art. 10 VerfG.; art. 1 GSKM) und “Freiheit und Rechte”(Art. 37 VerfG.; Art. 2, Nr. 1 GSKM). Die Terminologie “Grundrechte” ist schon lange her in der akademischen Welt der verfassungsrechtlichen Gelehrten benutzt. Es ist aber sehr unklar, woher sie stammen, was sie bedeuten sollen, in welchen Beziehungen sie zueinander haben usw. In dieser Arbeit ist ein Versuch gemacht, ein terminologisches Grundstein zu legen, um einen Weg zu den Lösungen der oben genannten Problematik zu finden. Bei Versuchung ist ein rechts-und sprachenvergleichede Methode bzw. eine geschichtliche Betrachtung eingegführt. weil der deutsche Verfassungrechtsgedanken durch Janpan zu Korea rezeptiert worden ist. Vor allem sind die japanische und deutsche Forschungsergebnisse der selben Thesen in verfassungsrechtswissenschaftlichen Bereich in Betracht gezogen. Trozdem kann man daraus schließen, daß es erforderlich ist, von einem Kroeanischen Gesichtspunkt, aus eine eigene Theorie wegen des Koreanischen Spracheeigentüms für die Koreanische Rechtsgedankenentwachsung zu entwickeln.
l. 들어가면서
ll. 우리 헌법에 있어서 ≪기본적 인권≫
lll. 법사상과 ≪인권≫
lV. 일본국헌법에 있어서 ≪기본적 인권≫과 그 용법
V. 도이치헌법과 ≪인권≫과 ≪기본권≫
Vl. 결어: 정리
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