Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ist eine zentrale Aufgabe jeder Volkswirtschaft. In der sozialistischen Epoche wollte der sowjtische bzw. ruschische Staat dieses Ziel mit Hilfe einer weitgehenden Verstaatlichung der Wohnungswirtschaft und durch administrative Steuerungsmaßnahmen erreichen. Das ideologisch begründete Ziel, langfristig der gesamten Bevölkerung Wohnraum in limitiertem Umfang kostenfrei zur Verfügung zu stellen, führte zu umfassenden Eingriffen in das Wohnungsmietrecht. Die Wohnungsvergabe wurde verwaltungsrechtlich gesteuert. Der Inhalt der Wohnraummiethältnisse war durch gesetzliche und untergesetzliche Regelungen weitgehend standardisiert. Die staatlich zugelassenen Mieten deckten nur einen Bruchteil der Reparatur- und Unterhaltungskosten. Da die staatlichen Aufwendungen für Wohnungsbau und Reparaturen stets hinter dem Bedarf zurückblieben, entwickelten sich lange Warteschlangen bei der Zuteilung von Wohnraum, und die Qualität des Wohnraums verfiel stetig. Gleichwohl verdient die Annäherung des russischen Wohnungsmietrechts an marktwirtschaftliche Systemkategorien große Anerkennung, insbesondere der stufenweise Übergang auf ein System kostendeckender Mieten sowie dezentralisierter Entscheidungen über Investitionen und deren Umlegung mit den Mitteln des Mietrechts. Das geplante neue Wohnungsgesetzbuch könnte die Gelegenheit bieten, einige Mängel des geltenden - durch die Verteilung des Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungsrecht zwischen der russischen Föderation und ihren Regionen zusätzlich komplizierten - Wohnungsmietrechts zu beheben, auch durch begleitende Änderungen des Zivilgesetzbuchs.
l. 문제의 제기
ll. 러시아주택임대차법의 법적근거 및 체계
lll. 러시아 주택임대차법의 구체적 검토
lV. 결론
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