Die sog. ‘Informationsgesellschaft’ ist m.E. eine typische ‘Risikogesellschaft , in der jeder steht der Gefahr, die seine Ehre, private Information oder immaterielle Vermögenswert eingriffen werden kann. In dieser Informationsgesellschaft im folge der Entwicklung der Nachrichtentechnik verlangt man vor allem die Überprüfung rechtlicher Eingriffsbefugnissen. Da jeder das Informationsrecht der Grundrechtseingriffe hat, ist es klare Eingriffsbefugnisse für die Ermittlung erforderlich. Außer dem bestimmten Zweck, z.B. die Ermittlung, muß folgendes Verhalten strafbar werden, das persönliche Rechte oder Vermögenswerte eines anderen im cyber Raum verletzt. Aber das heutige Strafrechtssystem wird dadurch nicht wirksam, daß verschidene Spezialstrafgesetze sehr umfangreich verwendet werden und darausfolgend das allgemeine Strafgesetz nicht mehr ergänzt, sondern es ersetzt. Der gesetzgeber soll deshalb bei dem Gesetzgebungsverfahren sorgfältig darüber entscheiden, ob ein neues Gesetz erlassen werden soll und darauf achten, daß ein Spezialgesetz zu dem vorhandenen Rechtssystem nicht im Widerspruch steht. Dafür ist es forderlich, das Gesetzvorlage mit Hilfe der offenbaren und vernünftigen Diskussion vorsichtig zu beraten und entsprechend dem gesetzmäßigen Verfahren zu beschließen.
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 정보화 사회와 형사법적 통제
Ⅲ. 개인의 재산적․인격적 가치의 보호와 형사 처벌
Ⅳ. 인터넷 서비스 제공자 (ISP)의 형사책임
Ⅴ. 맺음말
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