국가기간상호간의 권한쟁의심판절차에서의 국회의원의 당사자능력과 제3자소송담당
Die Parteifähigkeit und Prozessstandschaft einzelner Abgeordneten für die Volksvertretung - Zugleich eine Bemerkung zur Entscheidung des koreanischen Verfassungsgerichts(2005Hunla8) -
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Hiermit wird beschäftigt vor allem mit der Problematik der Prozessstandschaft einzelner Abgeordneten für die Koreanische Volksvertretung im Verfahren der Organstreitigkeit zwischen Staatsorganen. 5 8) Das koreanische Verfassungsgericht stellte am 26. Juli dieses Jahres fest, keine Organstreitbefugnis steht sowohl einzelnen Mitgliedern der Staatsorgane als auch den Organteilen wie Fraktionen zu. Demnach siehe das koreanische Verfassungsgerichtsgesetz dafür keine ausdrückliche Regelung vor, obwohl die Prozessstandschaft im koreanischen Prozessrecht eine Ausnahme vom Grundsatz ist, dass man grundsätzlich seine Rechte selbst wahrnehmen muss. Jedoch verkennt m. E. diese Entscheidung Bedeutungen vom § 40 Abs. I S. 1 des koreanischen Verfassungsgerichtsgesetzes, der lautet: “Except as otherwise provided in this Act, the provisions of laws and regulations relating to civil litigation shall apply mutatis mutandis to the procedure for adjudication of the Constitutional Court within the limit not contrary to the nature of constitutional adjudication.” Diese Vorschrift verweist das Verfassungsgericht auf das Prozessrecht, das entsprechende Anwendungen auf den Verfassungsprozess finden kann. Koreanische einzelne Gesetze wie BGB, HGB kennen die Prozessstandschaft. Diese kann man daher aufgrund des § 40 des koreanischen Verfassungsgerichtsgesetzes Organteilen im Verfahren der Organstreitigkeit zuerkennen. Andererseits soll eine Minderheit innerhalb des Organs die Prozessstandschaft für das Gesamtorgan haben, um im Parteienstaat die Kompetenzordnungen und damit auch die Minderheiten zu schutzen; denn die Staatsorgane in ihrer Zusammensetzung vielfach von der jeweiligen politisch herrschenden Partei bestimmt und daher regierungsorientiert sein kann und deshalb möglicherweise Übergriffe der Regierung im Interesse der Erhaltung der politischen Machtstellung zu Lasten der Rechtspositionen des eigenen Organs unbeanstandet lassen könnten. Die Prozessstandschaft steht jedoch m. E. nur den ständigen Organteilen wie Fraktionen und ständige Ausschüsse, aber nicht einzelnen Mitgliedern der Organe wie Abgeordneten des Parlaments.
Ⅰ. 서 론
Ⅱ. 국가기관상호간의 권한쟁의심판절차에서의 국회의원의 당사자능력
Ⅲ. 국회의원의 헌법 또는 법률상의 권한의 침해에 대한 주장
Ⅳ. 개별 국회의원의 국회를 위한 소송담당권의 존부
Ⅴ. 결 론
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