Die konstruktiven Elemente des Fahrlässigkeitsdelikts sind umstritten. Die Diskussion um die Fahrlässigkeitsdelikte war früher und ist auch heute noch perspektivisch verzerrt durch ihre einseitige Orientierung am fahrlässigen Erfolgsdelikt. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen durchweg die fahrlässigen Erfolgsdelikte. Auch ergeben sich hinsichtlich der Bestimmung des für den Tatbestand geltenden Fahrlässigkeitsmaßstabs grundlegende Meinungsverschiedenheit. Überwiegend wird die Auffassung vertreten, daß das Fahrlässigkeitsdelikt einen doppelten Maßstab umschließe. Für die Tatbestandsmäßigkeit seien nach objektiven Kriterien zu bestimmende generelle Sorgaltsanforderungen maßgeblich, während unter Schuldgesichtspunkten zu prüfen sei, ob der Täter nach seinen individuellen Fähigkeiten, insbesondere also nach seinem intellektuellen Zuschnitt und seinem bisherigen Erfahrungswissen subjektiv in der Lage, das objektiv erforderliche Maß an Sorgfalt zu erbringen. Die Tathandlung wird also negativ dahin umschrieben, daß sie nicht übereinstimmt mit dem Verhalten, das ein einsichtiger und besonnener sein mag. Auf der Ebene der Rechtswidrigkeit ergeben sich bei diesem Standpunkt keine Sonderprobleme. Demgegenüber wird von einer Mindermeinung der Standpunkt vertreten, daß schon der Tatbestand durch die dem Täter individuell obliegende Sorgfaltspflicht begrenzt sei. Dies ergebe daraus, daß einerseits nicht einzusehen sei, daß ein überdurchschnittlich Befähigter nur verpflitet sei, diejenige Sorgfalt zu erbringen, die für den Durchschnitt gelte, und andererseits die Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltsregeln von dem nicht erwartet werden dürfe, der hierzu nicht in der Lage sei. In dieser Arbeit wird die Charater und das Maßstab der Sorfaltpflicht im Fahrlässigkeitsunrecht diskutiert.
Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 주의의무규정의 성격
Ⅲ. 주의의무의 객관적 기준
Ⅳ. 주의의무의 개인적-주관적 척도의 문제
Ⅴ. 객관적 주의의무위반의 목적성
(0)
(0)