Das Koreanische Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier folgend, das Koreanische AGB-Gesetz) mit der Gesetzesnummer 3922 wurde am 31. Dezember 1986 bekanntgemacht und war am 1. Juli 1987 in Kraft getreten. Seit Inkrafttreten des Koreanischen AGB-Gesetzes hat die Koreanische Kommission zu Fairem Handel die allgemeinen Rechtsprinzipien für abstrakte Inhaltskontrolle gegen unangemessene AGB-Bestimmungen durch viele Entscheidungen entwickelt, wie folgend. Der AGB-Charakter ist den hand-oder maschinenschriftlichen Ergänzungen von Vertragslücken in Formularverträgen zu verleihen, solange die Ergänzungen den Rückschluss auf eine gewisse Planmäßigkeit des Vorgehens des AGB-Verwenders gestatten. 38) Die Geldstrafe wird dem AGB-Verwender infolge der Verletzung der AGB-Hinweispflicht aufgeerlegt, wenn er begibt dem Kunden die AGB-Dokumente mit sehr kleinen Buchstaben. Die AGB-Bestimmungen sind grundsätzlich als unangemessene zu vermuten, wenn sie weichen von den Grundgedanken der dispositiven Rechte ab. Die Möglichkeit, dass ein für den Kunden günstigerer Preis kalkuliert werden kann, vermag eine unangemessene Benachteiligung grundsätzlich nicht zu rechtfertigen. Die Ausnahmen vom Grundsatz der Unbeachtlichkeit des Preisarguments werden zu Recht gefordert, wenn dem Kunden die Wahl zwischen unterschiedlichen Vertragsvarianten eröffnet wird (offene Tarifwahl) oder wenn eine Freizeichnungsklausel bei Massengeschäften ein Risiko betrifft, dessen Tragung durch den AGB-Verwender sich für die Gesamtheit der Kunden spürbar auf den Preis auswirken würde, und es für den einzelnen Kunden zumutbar ist, das Risiko selbst durch Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt zu beherrschen oder zu versichern. N-Verwenders oder sein Erfüllungsgehilfen ist, bei Verletzung der Kardinalpflichten oder der höchstrangigen Rechtsgüter (des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit), unwirksam. Eine Haftungsbegrenzung kann, ausgenommen bei Hafung für grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung höchstrangiger Rechtsgüter, zulässig sein, wenn die festgelegte Haftungshöchstsumme die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden abdeckt. Das Koreanische AGB-Gesetz ist anzuwenden und das zuständige Gericht kann ein koreanisches Gericht sein, solang jeder Verknüpfungspunkt des Vertrages in Korea besteht, auch wenn nach AGB-Bestimmungen ein ausländisches Recht anzuwenden ist und das zuständige Gericht kann ein ausländisches Gericht sein.
Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 手記(筆記) 부분의 약관성
Ⅲ. 약관의 명시의무
Ⅳ. 임의법규의 약관규제법상의 지위
Ⅴ. 가격주장(Preisargument)
Ⅵ. 輕過失에 대한 면책
Ⅶ. 준거법과 재판관할
Ⅷ. 맺는말
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