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학술저널

Technische Normen im Umwelt-und Technikrecht

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Das Umwelt und Technikrecht umfasst die Gesamtheit der Gesetze, Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften, deren Zweck der Schutz vor den Gefahren der Technik ist. Rechtliche Relevanz erwerben technische Normen vor allem im Umwelt und Technikrecht. Behörden und Gerichte greifen zur Konkretisierung der in offenen normativen Standards umschriebenen gesetzlichen Sicherheitspflichten regelmäßig auf technische Normen zurück. Durch gesetzliche Verweisung auf technische Normen wird deren Inhalt in die rechtliche Regelung rezipiert und nimmt an der Rechtsgeltung der verweisenden Rechtsnorm teil. Solche Verweisungen finden sich oft im Umwelt und Technikrecht. Verfassungsrechtlich zulässig sind jedoch nur die starre (statische) Verweisung und die normkonkretisierende gleitende (dynamische) Verweisung mit Vermutungswirkung. Seit der Verabschiedung der Neuen Konzeption im Jahre 1985 haben technische Normen auch im europäischen Gemeinschaftsrecht erhebliche Bedeutung gewonnen. Danach beschränken sich die EG Richtlinien auf die Festlegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen , während die technischen Detailregelungen technischen Normen vorbehalten bleiben, auf die in den Richtlinien verwiesen wird.

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