Wer die ihm eingeraumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, miβbraucht und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit dem Untreuetatbestand (ξ355II KStGB) bestraft. Das Rechtgut der Untreue bildet das Vermögen und der Täter besitzt eine Vermögenshetreuungspflicht. Nicht selten antastet der Geschäflsführer einer GmbH mit Zustimmung der Gesellschafter das Stammkapital der Gesellschaft. Hier stellt sich die Frage, ob die Zustimmung der Anteilseigner dem Verhalten des Täters die Untreuerelevanz zu nehmen vermag. Mit anderem Wort handelt es sich um die Möglichkeit und den Grenzen einer strafbarkeitsausschlieBenden Zustimmung von Gesellschaftern zu Handlungen (Geschäftsführungstätigkeit) eines Organs oder sonst Treupflichtigen. Nach meiner Meinung ist es zutreffende Auslegung, die Zustimmung der Treugeber bzw. Dispositionsbefugte zur Kategorie des den objektiven Tatbestand ausschlicβenden Enverständnissen zu gehören.
Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. 背任罪의 法的 性格
Ⅲ. 背任罪의 구성요건별 검토
Ⅳ. 違法性阻却事由
Ⅴ. 마치며
참고문헌
Abstract
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