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학술저널

자기무고의 공동정범이 성립하는가?

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Neuerdings wurde ein Fall in dem koreanischen Oberstgerichtshof behandelt, wo es darum ging, ob Selbstverdächtigung durch Mittäterschaft möglich sei. Gegen die Behauptung des Staatsanwalts hat Rechtsprechung richtigerweise so entschieden, dass Selbstverdächtigung unter Merkmalen von falschen Verdächtigung nicht zu subsmieren und es deshalb auch nicht zu akzeptieren ist, Falsche Verdächtigung als Selbstverdächtigung durch Mittäterschaft zu begehen. Diese Sicht ist zuzustimmen. Die Vorschrift besitzt doppelte Schutzrichtung: Rechtspflege und Individualgüter. Aber das ist keine hinreichende Begründung, Strafbarkeit zu leugnen gegen denjenigen, der durch Zusammenspiel mit anderen verdächtigt selbst hat. Also die Gründe der Straflosigkeit ist anders zu finden. Zuerst handelt es sich um Folge der Auslegung der Vorschrift. Von vornherein ist es kein Fall der falschen Verdächtigung, dass der Täter durch falsche Behauptung selbst beschuldigt. Ausserdem ist in Bezug auf die Konzepte von allgemeinen Teil weder besondere persönliche Merkmale nor funktionelle Tatherrschaft zur Begründung der Bestrafung hilfreich.

Ⅰ. 문제의 제기

Ⅱ. 검토

Ⅲ. 맺으며

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