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KCI등재 학술저널

관계사의 관점에서 본 오스트리아ㆍ독일의 봉급고용인연금보험 형성

Transnationaler Aspekt der österreichischen und deutschen Angestelltenversicherungen

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Das osterreichische Gesetz, betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in offentlichen Diensten Angestellten (RGBI. 1907 ex. 1) wurde nach 18 Jahre dauernden Bemuhungen verwirklicht. Es handelt sich um eine Ausnahme, dass das Angestelltenversicherungsgesetz in Osterreich funf Jahre vor dem deutschen Versicherungsgesetz fur Angestellte vom 20. Dezember 1911 verabschiedet wurde. Es ist dies um so auffallender, da Osterreich anders als in deutschen Fall, eine Angestelltenpension ohne Vorstufe der Alters- und Invalidenversicherung fur Arbeiter erlangte. Es ist wichtig, nicht nur die Außerungen der Politiker, sondern auch die Meinung der Angestellten zu untersuchen. Es ist leicht zu beobachten, dass das treibende Motiv der osterreichischen Angestelltenpensionsversicherung eher mit der be amtlichen Tradition verknupft war. Die osterreichischen Privatbeamten beantragten in einer Form der Petition gegenuber dem Gesetzgeber und der Regierung die Notwendigkeit ihrer eigenen Pension, ahnlich wie die der Beamten. Von der ersten Petition vom 27. November 1888, den Erhebungen vom Jahre 1896, der Regierungsvorlage vom Mai 1901, und Verhandlungen im Reichsrat hauptsachlich im Jahre 1906, bis endlich zur Verabschiedung vom Herrenhaus am 30. Oktober 1906, sowie bis zur Sanktionierung vom 16. Dezember 1906 ergriffen die osterreichischen Privatbeamten wichtige Initiativen fur die Gesetzgebung. Es handelt sich um Bemuhungen von Privatbeamten gegenuber der Regierung, dem Parlament und nicht zuletzt der Offentlichkeit, offensichtlich und hinter den Kulissen fur die Pensionsversicherung. Von den Angestelltenverbanden kann die Privatbeamte-Gruppe mit dem Obmann Anton Blechschmidt als ein auffallendes Beispiel der aktiven Rolle der Angestellten und deren Verbande fur eine Mitgestaltung des Gesetzes hervorgehoben werden. Die Bemuhungen von Anton Blechschmidt, Obmann der Privatbeamten-Gruppe des ersten allgemeinen Beamten-Vereines der osterr.-ungarischenMonarchie sind in seinem Nachlass gut belegt. Wir finden in Anton Blechschmidts Nachlass aktive und detailierte Meinungsaußerungen. Aus dem Briefwechsel Anton Blechschmidts und den Organen der Angestelltenverbande konnen wir die Ansichten und Meinungen der Privatbeamten als Initiatoren und direkt Betroffene der Gesetzgebung besser verstehen. Das daraus entnommene Selbstverstandnis der Privatbeamten als ein Stand wirkte nicht nur auf die Pensionsversicherung, sondern weit daruber hinaus auf andere Bereiche: auf in die rechtliche Lage der Privatbeamten eingreifende Angelegenheiten. Mit einer scharfen Kritik an den einseitigen Begutachtungen der Handels- und Gewerbekammer - uneingedenk der den Kammern zukommenden schonen Aufgabe: nicht nur die Interessen der Unternehmer, sondern auch die der Angestellten wahrzunehmen - verlangten die Privatbeamten sogar ihre eigene Privatbeamtenkammer . Eine systematische Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen Deutschland und Osterreich und der Wechselwirkung zwischen den deutschen und osterreichischen Angestelltenverbanden fur Pensionsversicherungsgesetzen ist eine noch offene Forschungsfrage. Es ist danach zu fragen, wieweit die beiden Gesetzgebungen im Werdegang Gemeinsamkeitenaufweisen und wo die Unterschiede anfangen; weiteres muss die Frage gestellt werden, ob die osterreichische Gesetzgebung in gewissem Maß Einfluss auf Entstehung des deutschen Versicherungsgesetzes fur Angestellte vom 20. Dezember 1911 ausubte. Ware weiteres danach zu fragen, wie dieser Einfluss aussah, und woran der Einfluss liegt, wie die leitende Rolle der osterr.-ungarischenDoppel-Monarchie zukam, die sonst immer den Bismarckschen sozialen Versicherungsgesetzgebungen folgte.

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 오스트리아 연금보험의 실현 : 자의식과 네트워킹

Ⅲ. 독일의 봉급고용인연금법과 트랜스내셔날 네트워킹

Ⅳ. 맺음말

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