Bei diesem Beitrag handelt es sich um die Debatten um die Frage der Rechtsfähigkeit des Berufsvereins und die Entstehung des Reichsvereingesetzes von 1908. Es werden hier zunächst die Debatten, die um die Verleihung des rechtliche Stellung der Berufsvereine im Reichstag des Norddeutschen Bundes und Reichstag im Kaiserreich eröffnet wurden. Und dann werden die Gesetzgebungsverhandlungen über das Reichsvereingesetz von 1908 im Reichstag untersucht, in den es zur zahlreichen heftigen Auseinandersetzungen um eiruge Bestimmungen nicht nur zwischen den Rgierungsvertretem und den politschen Parteien, sondern auch den politschen Parteien kam. Die erste parlamentarische Anregung, die rechtliche Stellung der Vereine zu regeln, ging auf den freisinnigen Antrag, den am Ende der 1860er Jahre Hermann Schulze-Delitzsch zur Erweiterung der Vereinsund Koalitionsrechte vorgebracht hatte, zurück. Das eigentliche Ziel des Antrages war, privaten Vereinen, also den Gewerkschaften die Rechtsfähigkeit zu verleihen, und sie gesetzlich damit in die Lage zu bringen, Vermögen zu bilden und die Interessen ihrer Mitglieder auch juristisch zu vertreten. Aber dieser Versuch wurde gescheitert. Danach dauerte es ziemlich lange, bis der neue nennenwertige Versuch im Reichstag gemacht wurde, den Gewerkschaften die Rechtsfähigkeit zu verleihen. Im Jahre 1900 hatte die deutsche Regierung den Enrwurf des Berufsvereinsgesetzes im Reichstag vorgelegt. Zwar fand die erste Lesung im November 1900 im Reichstag statt und in den Ausschußberatungen kamen die wichtigen Anregungen zur Einführung des Gesetzes, aber diesmal auch entstand kein reichseinheitliches Vereinsgesetz wegen der politischen Konflikt zwischen der Regierung und dem Zentrum. Im Jahre 1908 wurde endlich ein reichseinheitliches Vereinsgesetz im Deutschen Reichstag angenommen. Trotz einigen Verschlechterungen des bestehenden rechtlichen Zustandes, wie der Einführung des Sprachenparagraphen, kam es mit dem Reichsvereinsgesetz auch zu den einigen Verbesserungen für die gewerkschaftlichen Bewegungen. Damit wurde ein Teil der Polizeibefugnisse gegen das Vereins- und Versammlungsrecht zurückgewiesen. Nun auch Frauen und Jugendliche dürften zu den Gewerkschaften gehören, die als die politischen Vereine betrachtet werden sollten, soweit sie eine Einwirkung auf politische Angelegenheiten nicht bezweckten. Den Landarbeiter wurde der Streik weiter verboten, aber ihre Verbindungensrecht, also ein Teil von Koalitionsrecht wurde erlaubt, auch in Preußen.
Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 노동조합의 법적 지위부여에 관한 논의들
Ⅲ. 제국결사법(Reichsvereinsgesetz)의 성립
Ⅳ. 맺음말
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