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학술저널

빌헬름 제국 시기 노동재판소법(Gewerbegerichtsgesetz)의 성립에 관하여

Die Entstehung des Gewerbegerichtsgesetzes im Wilhelmischen Kaiserreich und ihre Wirkung

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Dieser Beitrag beschaftigt sich mit der Entstehung des Gewerbegerichtsgesetzes. Dabei wird zunachst die Vorgeschichte der Gewerbegerichtsgesetzgeungen bis zum Wilhelmischen Reich, in der es die zahlreichen Versuche gab, die Gewerbegerichte einzufuhren, untersucht. Und dann wird die Gesetzgebungsverhandlungen uber das Gewerbegerichtsgesetz von 1890 im Reichstag, in den es zu den zahlreichen heftigen Auseinandersetzungen um die Einfuhrung des Gerichtes zwischen den politschen Parteien kam, ausfuhrlich analysiert, Schlieβlich wird die Entfaltung der Gewerbegerichte und ihre Wirksamkeit beschrieben. Nach den zahlreichen Verhandlungen und Auseinandersetzungen, in den es nicht nur zwischen den politischen Parteien, sondern auch zwischen den politischen Parteien und den Regierungssvertretern zu den unzahligen Auseinandersetzungen um die Einfuhrung des Gerichtes kam, wurde das Gewerbgerichtsgesetz im Jahr 1890 im Reichstag angenommen. Wie der bekannte Sozialreformer Ignaz Jastrow das Gesetz als die “Magna Charta der deutschen Arbeiter” bezeichnete, war die Entstehung des Gewerbegerichtsgesetzes ein bedeutender Schritt im sozialpolitischen Bereich. Nach Inkrafttreten des Gewerbegerichtsgesetzes von 1890 nahm die Zahl der Gewerbegerichte aufgrund ihrer Wirksamkeit stetig zu. Diese standige Entwicklung der Gewerbegerichte zeigte, welches grosse Vertrauen die Arbeiter zu diesen Institutionen hatten. Dabei waren die kurze Verfahrenszeit und die hohe Vergleichsquote der Urteile das wesentliche Merkmal der Tatigkeit der Gewerbegerichte. Auβerdem entfaltete sich die einigungsamtliche Tatigkeit der Gewerbegerichte seit der Jahrhundertwende, als sich sie der Tarifvertragsgedanke stark durchsetzte. In der Praxis gewannen die Gewerbegerichte als Einigungsamter vor allem bei Streiks und Aussperrung groβe Bedeutung. Die Mitarbeit der Arbeiter in den Gewerbegerichten bedeutete den Beginn politi scher Partizipation der Arbeiter in der Stadt, also ‘einer Menschenklasse, die bisher von jeder Mitwirkung an der Detailarbeit in Staat und Gemeinde ausgeschlossen war. Erst mit dem Gewerbegericht entstand ein billiges und rasch arbeitendes Fachgericht fur die Arbeiter, das Sachkenntnis hatte und ohne die starke Betonung des genauen, strengen Rechts arbeitete. In diesem Zusammenhang kann die Einfuhrung der Gewerbegerichte als ‘ein Verrechtlichungsbeginn ohne Berufsjuristen bezeichnet werden, das fur die damaligen Juristen eine neue Erfahrung bedeutete. Schlieβlich bedeutete die Einfuhrung der Gewerbegerichte die Erweiterung der Tatigkeitsfelds fur die gewerkschaftlichen Arbeitersekretare, die die sozialpolitischen Erfahrungen der Gewerkschaften monopolisierten. Den Mittelpunkt der Tatigkeit der Arbeitersekretare bildete die mundliche Auskunft in Angelegenheit der Kranken-, Unfall-, und Invalidenversicherung. Auch die Beratung in Streitigkeiten, Auskunfte uber Arbeiterschutz, Vereins- und Versammlungsrecht sowie uber die Gewerbeinspektion war ihre wichtige Aufgabe. Mit der Einfuhrung der Gewerbegerichte halfen nun die Arbeitersekretare den Arbeitern nicht nur durch die Beratung und Vorbereitung von Schriftsatzen, sondern auch sie waren als Vertreter der Arbeiter in den Gewerbegerichten tatig.

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 빌헬름 제국 이전 노동재판소 도입을 위한 시도들

Ⅲ. 노동재판소법(Gewerbegerichtsgesetz)의 성립

Ⅳ. 노동재판소의 발전과 효용성

Ⅴ. 맺음말

Zusammenfassung

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