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학술저널

문서범죄 보호법익에 대한 체계적 해석

Geschütztes Rechtsgut für die systematische Auslegung der Urkundendelikte

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Was ist ein Geschütztes Rechtsgut der Urkundendelikte im Sinne des Gesetzes? Die Urkundendelikte werden ausgelegt, dass sie die „publia fides“ als das Rechtsgut haben. Auf die Differenzierung von öffentlichen und Privaturkunden wird in kStGB im Gegensatz zu dem dStGB Vorbild verzichtet. Bis dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 werden Privaturkunden nur in Ausnahmefällen geschützt, der Schwerpunkt des strafrechtlichen Schutzes liegt in der Beweissicherung durch öffentliche Urkunden. Im Gegensatz hierzu erkennt die herrschende Auffassung in Deutschland das geschützte Rechtsgut der Urkundendelikte in der „Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs“. Ein rechtsvergleichender Blick lehrt, dass diese Differenzierung zwingend ist. Maßgeblich für die dogmatisch historische Entwicklung der Rechtsgut der Urkundendelikte ist der „publia fides“, welchen Erb als historischen Vorläufer der Urkundendelikte bezeichnet. Allenfalls lassen sich die Rechtsbrüche als ein Verstoß gegen die öffentliche Treue und Glauben begreifen. Die Bestimmung des Rechtsguts der Urkundenfälschung wird damit zum Schutz des Vertrauens auf eine bestimmte Beglaubigungsform. Die Straftatbestände der Urkundendelikte bezwecken den Schutz des Vertrauens und der Zuverlässigkeit, welche einer Urkunde als Beweismittel im Rechtsverkehr entgegengebracht wird. Die herrschende Auffassung werden systemfremd unter der Überschrift Urkundendelikte des kStGB zusammengefasst. Nach meiner Ansicht ist die verfehlte systematische Einordnung das geschützte Rechtsgut der Urkundendelikte auf ein Nachwirken des gemeinrechtlichen Rechtsgutsbegriffs zurückzuführen.

Ⅰ. 논점의 소재

Ⅱ. 보호법익론의 유래와 의미

Ⅲ. 보호법익에 대한 체계적 이해

Ⅳ. 결론

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