Am 15. 11. 1994 läss die Bundesregierung Art. 3 Abs. 3 S. 2 - “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” - in Kraft treten. Damit wird Diskriminierungsverbot aufgrund Behinderung nicht nur im gesetzlichen, sondern auch in der verfassungsrechtlichen Ebene garantiert. Bedeutung und Sinn von Art 3 Abs. 3 S. 2 GG werden jedoch nicht deutlich geklärt, immer noch umstritten. Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe dieser Arbeit darin, erstens, es zu überprüfen, wie Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG entsteht ist. Dies dient zum Verständnis darüber, in welchen gesellschaftlichen Bedingungen es geregelt ist. Zweitens liegt sie darin, es zu untersuchen, welche sich Diskussionen über den Behinderungsbegriff in deutscher Rechtswissenschaft ergibt. Damit ist die Möglichkeit zu geben, die Behinderungsbegriffe in deutscher und in koreanishcer Rechtswissenschaten zu vergleichen.
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 독일 기본법에서 장애인의 일반적 지위
Ⅲ. 기본법 제3조 제3항 제2문의 장애의 개념
Ⅳ. 맺음말