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KCI등재 학술저널

저장된 데이터의 보전명령제도 도입을 위한 시론(試論)

Anordnung der umgehenden Sicherung gespeicherter Computerdaten und Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten.

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Vor der Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten ist Umgehende Sicherung der Computerdaten die wichtige Ermittlungsmittel, wenn die Polizei wegen cyberkriminalität ermittelt. Aber wenn nach geltendem Recht ein Strafverfahren wie Beschlagnahme·Durchsuchungsbeschluss oder Anordnung der Herausgabe eingeleitet wird, um Daten zu sichern, dauert es zu lange Zeit und zudem könnten die Beweise beschädigt worden sein,wenn Bescheid über das Strafverfahren den Betroffenen wie Beschuldigte gegeben wird. Das wird problematisch für effektive Ermittlung bei der Ermittlung. Daran anschließend soll mittels einer zusammenfassenden Analyse der Cybercrime-Konvention (Cybercrime Konvention des Europarates vom 23.11.2011 (im Folgenden: CyCC)) und der Vergleich mit geltendem Recht versucht werden, einen Vorschlag zu entwerfen, und bestenfalls deren Vornahme ausdrücklich durch den Gesetzgeber zu legitimieren. Was in Art. 16 CyCC angesprochen ist,dass jede Vertragspartei die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen trifft, damit ihre zuständigen Behörden die umgehende Sicherung bestimmter flüchtigen Computerdaten, einschließlich Verkehrsdaten. Es legt eine Gesetzgebungspflicht der Mitgliedstaaten fest, um die Löschung und Änderung bestimmter Daten, einschließlich Verkehrsdaten, zu verhindern, und legt die Dauer der umgehenden Sicherung und die Mitwirkungspflichten der Kommunikationsdiensteanbieter fest. Außerdem wird den Verwahrer oder eine andere Person, welche die Computerdaten zu sichern hat, zu verpflichten, aufgefordert, die Vertraulichkeit der Durchführung dieser Verfahren für den nach ihrem innerstaatlichen Recht vorgesehenen Zeitraum zu behandeln. Art. 17 CyCC spricht von der umgehenden Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten und Objekt der Sicherung nur über Verkehrdaten zu regeln. In die Überlegung wurde bei technischer Veränderung der Übermittlung der Daten im Informationsnetzwerk berücksichtigt. In Art. 17 CyCC ist Sicherung der Verkehrsdaten allen Diensteanbieter, die an der Übermittlung dieser Kommunikation beteiligt waren, angeordnet zu werden, damit Ermittlungsbehörde die zur Bestätigung des Kommunikationsweges Verkehrsdaten sicherstellen. Die an der Übermittlung dieser Kommunikation beteiligte Diensteanbieter hat die Mitwirkungspflichten an die zuständige Behörde. Zum vorgenannte Problemfeld gibt es im koreanischen Recht Maßnamen mit der Datensicherung durch die Beschlagnahme· Durchsuchung und der Aufforderung für Kommunikationsbestätigungsdaten nach dem Gesetze zum Schutz des Fernmeldgeheimnisses. Aber die Sicherungsanordnung in CyCC ist von der Datensicherung durch die Beschlagnahme·Durchsuchung unterscheidet, weil sie eine Maßnahme nicht für direkte Sicherung der Computerdaten, sondern für wirksame, angemessene Beschlagnahme· Durchsuchung und der Aufforderung für Kommunikationsbestätigungsdaten ist. Zu berücksichtigen ist, dass deutliche Unterschiede zwischen den Kommunikationsbestätigungsdaten nach dem Gesetze zum Schutz des Fernmeldgeheimnisses und den Verkehrsdaten bestehen, können Ermittlungsbehörde die Herausgabe nicht aufgefordert werden und haben Kommunikationsdiensteanbieter ebenfalls keine Mitwirkungspflichten, obwohl Kommunikationsdiensteanbieter die Verkehrsdaten aufbewahren. Bedenken ergeben sich in diesem Zusammenhang hinsichtlich dieser Tatsache, gibt es keine Vorschriften bei Sicherungs der Computerdaten im geltenden Rechtssystem. Es erscheint sachgemäß,im Sinne des Art. 16 und Art. 17 CyCC sollte Sicherungsanordnung über Computer- und Verkehrsdaten eingeführt werden. Bezüglich der neue entsprechende Legitimation ist umfassende Berücksichtigung über Datensaufbewahrungspflicht von den Diensteanbietern und die Kontrollnotwendigkeit über Datenss

Ⅰ. 서설

Ⅱ. 저장된 컴퓨터 데이터의 신속한 보전

Ⅲ. 트래픽 데이터의 신속한 보전과 일부 공개

Ⅳ. 데이터 보전과 관련된 현행법의 제도와의 비교

Ⅴ. 보전명령제도 도입을 위한 입법론

Ⅵ. 결론

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