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KCI등재 학술저널

중세 이탈리아 보통법학에서의 법학 방법론

Juristische Methoden des ius commune im mittelalterlichen Italien

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Die Theorie der Gesetzesinterpretation von der italienischen Juristen im Mittelalter lehrt, wie der Sinn der Gesetze festzustellen und inwieweit es zulässig ist, sie auszudehnen oder einzuschränken. Bis zur 16 und frühen 17. Jahrhunderts breitete sich allerdings die Lehre von der dialektischen Topoi aus, die eine Disziplin, die Wahrheiten zu erfinden lehrt, indem sie an bestimmten “Örtern”(griechisch: topoi, lateinisch: loci) Argumente anbietet. Daß die Topik in der Jurisprudenz dieser Zeit eine besonder Rolle gespielt hat, dürfte man daraus vermuten, daß für die Juristen dieser Zeit die kasuistischen Texte des Corpus Iuris im Vordergrund standen. Dennnoch ist es nach dem heutigen Forschungsstand nicht mit Sicherheit zu entscheiden, welchem Element die größere Bedeutung zu gekommen ist. In der juristischen Methoden im Mittelalter entwickelte sich ein einheitlicher Begriff der Interpretation nicht. Rogerius und Caepolla neigen dazu, die eigentliche Interpretation in der vom Wortlaut abweichenden Korrektur zu sehen und die Ermittlung des unmittelbaren Gesetzessinnes nur im weteren Sinne als Interpretation zu bezeichnen. Über die Arten der Interpretation nimmt man gewöhnlich eine Dreiteilung in deklarative, restriktive und extensive Interpretation an. Nach der Vorstellung der italienischen Juristen bestehen Gesetze aus zwei Elemente: Worte(verba) und Sinn(mens). Daher ist der Ausgangspunkt der Auslegung die Gegenüberstellung der Worte und des Sinnes des Gesetzes. Wenn sie auseinanderfallen, hat die mens den Vorrang. Ist die mens weiter als die Worte, so werden diese ausgedehnt, ist sie enger, so werden sie eingeschränkt. Ist der Wortsinn zweifelhaft, dann kommt es auf die mens an. Der Sinn des Gesetzes aus seiner ratio ermittelt, die man sich nicht wertfrei, sondern als vernünftigen Gesetzesgrund vorstellt. Rationale Gesetze sind möglichst über die Vorstellungen des Gesetzgebers hinaus auszudehnen, irrationale eng auszulegen. Als Hilfsmittel für die Ermittlung der mens wird verschiedene Aspekte gennant, unter denen vor allem die folgenden eine besonder Rolle gespielt haben: (1)der Kontexte, (2) die Materie, (3) die Vermeidung von der absurden Ergebnissen, (4) communis usus loquendi und (5) das wohlwollendere Ergebnis. Für die extensive Interpretation unterscheidet die Literatur zwei Arten der Auslegung. Nur im uneigentlichen Sinne liegt eine Extension vor, wenn der zu enge Wortlaut wegen der mens ausgedehnt oder überschritten wird. Eine Extension im eigentlichen Sinne kann nur dann gegeben sein, wenn das Gesetz über die mens hinaus ausgedehnt wird. In der Literatur wird noch erörtert, welche Gesetze wann ausgedehnt werden dürfen. Vor allem bei drei Arten von Gesetzen, den korrektorischen, den exorbitanten und den odiosen halten die italienischen Juristen für problematisch. Korrektorische Gesetze sind nach der herrschenden Ansicht grundsätzlich nicht auszudehnen. Im Gegensatz dazu heben die exorbitanten Gesetze eine Norm des ältern Rechts nicht völlig auf, sondern schränken sie nur ein. Auch odiose Gesetze dürfen nicht ohne weiteres ausgedehnt werden.

I. 머리말

II. 이탈리아 보통법학의 방법론적 기초

III. 법률해석 방법론의 형성과 그 전제 조건들

IV. 법률해석의 기준(이성·형평·정의)과 법해석론의 근본원칙들

V. 해석의 개념과 종류

VI. 확장해석(interpretatio extensiva)

VII. 맺음말

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