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KCI등재 학술저널

독일항공안전법 제14조 제3항에 관한 독일연방헌법재판소 판결(BVerfG, 1BvR357/05)에 대한 분석과 평가

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Das BVerfG hat §14 III des Luftsicherheitsgesetz in vollem Umfang als verfassungswidrig und nichtig erklärt. Für diese Regelung fehle dem Bund nicht nur die Gesetzgebungskompetenz, sondern auch sie verstoße gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes sowie das Lebensgrundrecht. Denn erlaubt werde die Tötung der Flugzeugentführer und unschuldiger Flugzeuginsassen. Allerdings sind als Negativposten die Unklarkeit über den Ausnahmefall, doch gesicherte Erkenntnisse über die zerstörerischen und letalen Absichten der Täter, die Prognoseunsicherheit, die Umgang mit der Schutzpflicht des Staates und nicht zuletzt die absolute Lebens- und Menschenwürdegarantie zu nennen. Die Lösung des BVerfG ist ist nicht befriedigend. Obwohl das Recht extreme Grunzfragen unbeantwortet lassen darf, trotzdem das Gericht doch darüber für Rechtsgüter- und Lebensschutz kühn entscheiden soll.

Ⅰ. 논의의 동기와 범위

Ⅱ. 문제의 발단과 소재

Ⅲ. 독일연방헌법재판소의 판결

Ⅳ. 판결의 분석과 평가

Ⅴ. 餘論

Ⅵ. 결론

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