헌법재판소장 임명의 헌법적 문제
Verfassungsrechtliche Problematik der Ernennung des Präsidenten des Koreanischen Verfassungsgerichts
- 전남대학교 법학연구소
- 법학논총
- 제27권 제1호
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2007.06377 - 406 (30 pages)
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Hiermit wird untersucht Sinn und Bedeutung des Art. 111 Abs. 4 der geltenden koreanischen Verfassung(hier mit ‘KV’abgekürzt), der lautet, “The president of the Constitutional Court shall be appointed by the President from among the Justices with the consent of the National Assembly”. Der amtierende Präsident der Republik Korea Roh Mu Hyun schlug am 16. August im Jahr 2006 der Volksvertretung die damals amtierende Verfassungsrichterin Jun Hyo Suk, die im Jahr 2003 als Frau zum ersten Mal in der koreanischen Verfassunggeschichte das Amt übernommen hatte, zur Präsidentin des Koreanischen Verfassungsgerichts vor. Sie trat kurz danch von ihrem Amt vor dem Ablauf ihrer Amtszeit zurück, um damit sich die sechsjähirige Amtszeit der Präsidentin des Verfassungsgerichts zu sichern. Die KV enthält keine ausdrückliche Bestimmung über die Amtszeit des Präsidenten des Verfassungsgerichts, während die Amtszeit des Präsidenten des höchsten Gerichts nach dem Art 105 Abs. 1. der KV sechs Jahre beträgt. Deshalb ist seine Amtszeit ein Problem der Verfassungsauslegung. Nach der hierzulande herrschenden Meinung ist seine Amtszeit seine übrigbleibende Amtszeit des Verfassungsrichters, wenn ein amtierender Verfassungsrichter zum Präsidenten des Verfassungsgerichts ernannt wird. In der Hearing der Volksvertretung für die Exverfassungsrichterin wurde behauptet, der Republikpräsident dürfte angesichts des Wortlauts “unter den Verfassungsrichtern” des Art. 111 Abs. 4 KV nur einen unter den amtierenden Verfassungsrichtern zu dem Präsidenten des Verfassungsgerichts vorschlagen. Deshalb dürfte die Exverfassungsrichterin vor der Hearing für die Präsidentkandidatur erst dann stehen können, wenn sie nach der Hearing für die Verfassungsrichterkandidatur zuvor zum Amt der Verfassungsrichterin wieder ernannt werde. Ausserdem verletze ihre Nominierungsweise die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit und die Kompetenz des nachfolgenden Republikpräsidenten zur Ernennung des Präsidenten des Verfassungsgerichts. Diese Schrift versucht nachzuweisen, dass diese Einwände vor allem deshalb rechtlich grundlos und unsachlich sind, weil der Präsident des Verfassungsgerichts nach der KV gleichzeitig den Status des Verfassungsrichters besitzt und damit die Ernennung zum Präsidenten des Verfassungsgerichts die Ernennung zum Verfassungsrichter in sich enthält, und weil Frau Jun’s Rücktritt aus dem Amt des Verfassungsrichters vor dem Ablauf ihrer Amtszeit und ihre Nominierung zum Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichts mit der sechsjährigen Amtszeit durch den Republikpräsidenten in Konflikt mit keinen Verfassungsbestimmungen bzw -grundsätzen gerät, vielmehr zur Sicherung der Unabhängigkeit, Kontinuität und Effektivität der Verfassungsgerichtsbarkeit erfolgt.
Ⅰ. 문제의 제기
Ⅱ. 전효숙 헌법재판소장후보자의 국회임명동의안 처리과정 관련 일지
Ⅲ. 헌법재판소장의 자격
Ⅳ. 헌법재판소장의 임기와 헌법재판관의 직을 중도사임한 자의 헌법재판소장 임명
Ⅴ. 대통령은 헌법재판소장을 자신이 지명한 재판관 중에서 임명해야 하는가?
Ⅵ. 인사청문절차의 문제
Ⅶ. 맺음말
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