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KCI등재 학술저널

소송판결의 기판력

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Wenn es um die materielle Rechtskraft geht, stehen die Sachurteile immer im Vordergrund. Die Prozessurteile sind demgegenüber schlicht am Rande erwähnt, obgleich die materielle Rechtskraft des Prozessurteils nach einhelliger Ansicht anerkannt ist. Nach der heute herrschenden prozessualen Rechtskrafttheorie erwachsen Prozessurteile wie Sachurteile in materielle Rechtskraft. Es ist aber immer noch nicht ganz klar, was das genau bedeutet. In der vorliegenden Arbeit handelt es sich hauptsächlich darum, Inhalt der materiellen Rechtskraft beim Prozessurteil zu verdeutlichen und deren Reichweite klar zu begrenzen. Nach dem Wortlaut des § 216 I KZPO erfasst die Rechtskraft nur den Tenor. Beim Prozessurteil lautet der Tenor aber lediglich, “Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.”Die objektiven Grenzen der Rechtkraft sind demzufolge schwer klar zu machen. Besonders ist die Rechtsprechung des höchsten Gerichtshofes hinsichtlich der Prozessstandschaft des Gläubigers(Action Oblique Prozess) nicht einstimmig; zum Teil ist die rechtskräftige Wirkung der Feststellung des Gerichts über die Forderung des Schuldners verfehlt anerkannt worden. Die materielle Rechtskraft des Prozessurteils erwächst nur in der Unzulässigkeit und nicht in den konkreten ein z eln en G ru n d d e r U n zu lässig k eit, w eil d er G eg en stan d d er klageabweisenden Entscheidung allein die Zulässigkeit ist. Das trifft auch auf die Einrede der Schiedsvereinbarung zu. In bezug auf die materielle Rechtskraft des Prozessurteils ist in der Rechtsprechung und in der Literatur häufig dargestellt, dass es nach dem rechtskräftigen Prozessurteil nicht möglich ist, Klage mit dem selben Streitgegenstand und selben Lebenssachverhalt zu erheben. M.E. soll es sich dabei im Grunde genommen um die zeitlichen Grenzen der Rechtskraft, nicht um die objektiven Grenzen handelt. Die Feststellungen in einer rechtskräftigen Entscheidung beziehen sich nur auf die Rechtsverhältnisse im bestimmten Zeitpunkt, weil das Lebenssachverhalt und die Rechtslage zeitlich immer weiterentwicklen können. Der massgebliche Zeitpunkt für die Tatsachenpräklusion beim Prozessurteil ist der Schluss der letzten Verhandlung des Revisionsgerichts, nicht der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. Denn hat das Revisionsgericht die Prozessvoraussetzungen von Amts wegen zu prüfen und die Parteien können somit neue Tatsachen und Beweismittel vorbringen.

Ⅰ. 문제의 제기

Ⅱ. 소송판결의 특징과 기판력

Ⅲ. 소송판결과 기판력의 객관적 범위

Ⅳ. 소송판결과 기판력의 시적 범위

Ⅴ. 마치며

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