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KCI등재 학술저널

국제사법 개정안의 국제재판관할

Die Internationale Zuständigkeit des Entwurfs zur Änderung des Internationalen Privatrechts

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Der Entwurf zur Änderung des Internationalen Privatrechts beabsichtigt, die internationale Zuständigkeit einzeln und konkret zu regeln. Aber die Zuständigkeitsregeln für vermögensrechtliche Streitigkeiten in den allgemeinen und den besonderen Teil einzuteilen, ist gegen die Natur der Zuständigkeit. Dagegen ist es sinnvoll für familienrechtliche Streitigkeiten. Der Versuch des Entwurfs ist von Standpunkt der Zivilprozessordnung sinnlos, gar schädlich. Dazu noch sind viele einzelne Vorschriften in falschen Stellen eingesetzt. Die Termini ‘General jurisdiction’ und ‘Special jurisdiction’ sind im koreanischen Justizsystem unbrauchbar, denn jurisdiction im anglo-amerikanischen Recht ist ein Zwischending der Gerichtsbarkeit und der Zuständigkeit. Darüber hinaus mögen sie verwirrend sein, denn sie bedeuten im anglo-amerikanischen Recht und im Bereich der internationalen Überkommen verschiedenes. Und ‘wo das Schiff sich befindet’ und ‘wo das Schiff beschlagnahmt wurde’ sind ein und dasselbe Ort. Beides als Zuständigkeitsmerkmal im Gesetz nebeneinander zu nennen wäre überflüssig. Viele Vorschriften im allgemeinen Teil sind sinnlose Wiederholung der Vorschriften der ZPO, manche sogar abweichend von der ZPO. Vor allem lassen die Regelungen der ausschließlichen Zuständigkeit und der Prorogation vieles zu wünschen übrig. Der Entwurf möge während der Lesung gründlich überprüft und der ZPO und dem Grundwissen der Zivilprozessrechtslehre angepasst werden.

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 개정안의 입법 태도와 편제

Ⅲ. 개정안에 쓰인 법률용어의 문제

Ⅳ. 개별 조문의 검토

Ⅴ. 맺음말

참고문헌

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