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KCI등재 학술저널

예비적 반소에 관한 연구

Die Eventualwiderklage

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Zweck der vorliegenden Arbeit ist Zulässigkeit der Eventualwiderklage und deren Entscheidungen kritisch zu überprüfen. Die nachfolgende Darstellung grundsätzlich legt der Rechtsprechung und herrschender Meinung zugrunde. Die Widerklage kann bedingt für den Fall erhoben werden, dass die Klage begründet ist (sog. echte Eventualwiderklage). Obwohl die Widerklage Prozesshandlung und damit grundsätzlich bedingungsfeindlich ist, kann sie hilfsweise erhoben werden, wenn es sich um eine innerprozessuale Bedingung handelt. Die Eventualwiderklage wird mit ihrer Erhebung auflösend bedingt rechtshängig. Doch entfällt die Rechtshängigkeit rückwirkend wieder, wenn die auflösende Bedingung endgültig eintritt, weil die Entscheidung über den Hauptanspruch es zu keiner Entscheidung über den Hilfsanspruch mehr kommen lässt. Das ist der Fall, wenn die Klage abgewiesen wird. Oder die Widerklage kann bedingt für den Fall erhoben werden, dass die Klage unbegründet ist (sog. unechte Eventualwiderklage) und es soll über die Widerklage nur entschieden werden, falls die Klage abgewiesen wird. Die Widerklage kann auch von dem Widerbeklagten gegen den Widerkläger oder als eventuelle Wider-Widerklage erhoben werden. Aber die parteierweiternde Eventualwiderklage ist unzulässig, da es sich im Rahmen des Prozessrechtsverhältnisses zum Dritten nicht um eine innerprozessuale Bedingung handelt und dieses Verhältnis nicht im Schwebezustand gelassen werden darf.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 예비적 반소

Ⅲ. 특수한 예비적 반소

Ⅳ. 결론

참고문헌

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