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KCI등재 학술저널

소송법률관계에 대한 예비적 공동소송313

Zulässigkeit der eventuellen subjektiven Klagenhäufung um Prozessvoraussetzungen

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Der Koreanische Oberste Gerichtshof spruch in einem Beschluss aus, die Prozessrechtsverhältnisse könnten sich wegen Prozessvoraussetzungen einand-er ausschliessen und daher eventuell subjektiv gehäuft werden. Dem ist aber nicht zuzustimmen, denn § 70 Abs. 1 kZPO setzt voraus, mehrere prozessuale Ansprüche schliessen sich aus. Die Prozessvoraussetzungen beeinflussen den Streitgegenstand nicht. Darum können sich mehrere Ansprüche nicht wegen der Prozessvoraussetzungen ausschliessen. Überhaupt unterscheiden sich die Ansprüche nicht wegen der Umstände, die die Prozessvoraussetzungen be-gründen, geschweige ihr Sich-einander-Ausschliessen. Die koreanische prozessrechtliche Literatur meint einheitlich, die Zulässigkeits-voraussetzungen der Klagenhäufung und der Streitgenossenschaft usw. seien vor den allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu prüfen. Erstrere werden je-doch erst nach dem Ergebnis der Prüfung der einigen Prozessvoraussetzungen festgestellt werden, z.B. gemeinsame Zuständigkeit des Gerichts erst nach der Prüfung der Zuständigkeit für die einzelne Klage.

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 소송상 청구의 소송법상 양립불가능

Ⅲ. 여러 개의 소송법률관계의 양립 여부

Ⅳ. 보론-일반소송요건과 특수한 소송요건의 심사 순서

Ⅴ. 맺음말

참고문헌

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