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KCI등재 학술저널

독일법의 증명책임과 증명경감론의 전개와 동향

Die Entwicklungen und Tendenzen der Beweislast sowie Beweiserleiterung im deutschen Recht

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Die große Bedeutung des Beweisrechts für die Rechtsptaxis und die Rechtsanwendung ist unbestritten. Nach dem Ende des 19. Jahrhunderts war die Bindungswirkung eines schriftlichen, mittelbaren und geheimen Verfahrens beseitigt. Damit entfielen auch die gestaltenden Faktoren der Verfahrenstrennung und der Eventualmaxime. Richterliche Freiheit im Bewisrecht war und is nicht grenzenlos. Welche Freiheit hat des Richrer dei der Beweiswürdigung? Wer trägt die Beweislast und nach welchen Regeln ist zu entscheiden, wenn der Richter im Stadium der Beweislosigkeit verbleibt? In diesen Fragen hat Leo Rosenberg(1879-1963) als 21 jähriger im Jahre 1900 eine Dissertation zur Beweislast vorgelegt. Zum einen ging es darum, dass es neben der subjektiven Beweisführungslast eine objektive Beweislast(Feststellunglast) gibt. Zum anderen hat Rosenberg erkannt, dass sich die Verteilung der Beweislast nicht aus dem Ermessen des Richters oder einzelnen Prinzipien oder Vermutungen ergibt, sondern dass die Beweislastverteilung im Gesetz, in der Art der Normen und im Satzbau verankert ist. Das heißt “Normentheorie”. Karl Heinz Schwab hat sich in der Fortentwicklung dieses führenden Lehrbuchs eines Standardwerks wie des Lehrbuchs von Rosenberg/Schwab ein massiver Einfluss auf Theorie und Praxis des Zivilprozessrechts ausgeübt wurde. Herausragende Gelehrte vom Range eines Leo Rosenberg und Karl Heinz Schwab wirken aber nicht nur durch ihre Arbeit. Durch die Ausstrahlung ihre Gedanken wirken sie nicht selten schulenbildend. Peter Gottwald im Jahre 1979 als Habilitationsschrift eine Arbeit zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO vorgelegt hat und dass Reinhard Greger im Jehre 1978 seine Doktorarbeit zum Thema “Beweis und Wahrscheilichkit” geschrieben hat. Beide Arbeiten sind in der wissenschaftlichen Rezeption und in der Praxis

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 독일에서의 증명책임과 증명도 이론의 전개

Ⅲ. 독일에서의 증명책임과 증명경감의 동향

Ⅳ. 결론

참고문헌

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