상세검색
최근 검색어 전체 삭제
다국어입력
즐겨찾기0
156498.jpg
KCI등재 학술저널

자유심증주의에서의 법관의 사실인정과 심증형성 과정의 합리화와 한계

Die Vernünftigkeiten und Beschränkungen von den Überzeugungsbildungsgänge des Richters im freien Beweiswürdigung

  • 40

“Was ist Wahrheit?” Die Freiheit des Richters bei der Beweiswürdigung ist eine der wichtigsten Errungenschaften des heutigen Prozessrechts. Sie hat auch im Zivilprozeß eine zentrale Bedeutung. Das Gericht entscheidet mit Ausnahme einer gesetzlichen Vermutung oder Beweisregel im gesamten Prozeßrecht nach seiner freien Überzeugung, ob eine tatsächliche Behauptung wahr ist oder nicht. Der Grundsatz der freien Beweiwürdigung ist als eine der wichtigsten Errungenschaften des modernen Prozessrechts auch der Zweck des §202, selbst wenn gewisse gesetzliche Beweisregeln aus Gründen der Praktikabilität fortbestehen. Grenzen ziehen das Gebot des rechtlichen Gehörs und seinem Gewissen gehorchen. Von der Beweiwürdigung zu trennen ist die Frage, wann der Richter von einer Tatsachenbehauptung überzeugt sein darf. Von dieser Frage nach dem Maßstab richterlicher Überzeugung handelt die Problematik des Beweismaßes(früher wurde manchmal auch von Beweiskriterium, Beweisquantum oder Beweisstärke gesprochen). Ausgangspunkt der Beweismaßbestimmung ist die getroffene Feststellung, daß das Ziel des Beweises die Überzeugung des Richters ist. Auf die Überzeugung einer vernünftigen Durchschnittsperson oder auf die objektive Wahrheit als solche kann nicht abgestellt werden. Diese Überzeugung des Richters ist weder rein subjektiv als das persönliche Meinen oder Glauben des Richters noch in einem objektivierten Sinn zu verstehen, wonach richterliche Überzeugung zu bejahen wäre, wenn auch jeder vernünftige Dritte überzeugt wäre. Anzuknüpfen ist vielmehr an den dargelegten Begriff richterlicher Überzeugung, der unter Beachtung der Denkgesetze, der zwingenden Erfahrungssätze und der Naturgesetze auf die prozeßordnungsgemäß gewonnene Erkenntnis abstellt, daß die richterlichen Eigen- und Fremdwahrnehmungen sowie die gezogenen Schlüsse ausreichen, die Erfüllung des vom Gesetze vorgesehenen Beweimaßes zu bejahen. Die richterliche Überzeugung beruht damit auf einer Kombination subjektiver und objektiver Faktoren.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 사실인정과 심증형성 과정의 합리화에 관한 견해

Ⅲ. 법관의 사실인식원의 합리적 기준

Ⅳ. 간주관적 기준에 의할 경우의 법관의 자유로운 증거평가의 제한

Ⅴ. 결론

참고문헌

로딩중