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KCI등재 학술저널

주장사실의 증명과 증거에 대한 평가

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Im Zivilprozess hat der Richter einen auf beweiserhebliche Tatsachen gerichteten Beweis zu erheben. Ein Beweis ist also gefuehrt, d.h. eine entscheidungserhebliche Tatsache ist vom Richter festgestellt und kann seiner Entscheidung zugrunde ge-legt werden, wenn er sich von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung ueberzeu-gen konnte. Grundsaetzlich bilden nur Tatsachen den Gegenstand eines Beweises. Die Aufgabe des Richters bei Klaerung der Tatfrage verlangt die Angabe objektiver Gruende, die fuer die richterliche Ueberzeugung leitend gewesen sind. Sind diese Gruende ausreichend, um eine tatsaechliche Behauptung fuer wahr zu erachten, dann muss der Richter auch als ueberzeugt gelten. Der voll Beweis verlangt die volle Ueberzeugung des Richters von der Wahrheit der zu beweisenden Tatsache. Das Gesetz benuegt sich bei manchen Sachverhalten lediglich mit einer Glaubhaftmachung und schaft dadurch nicht nur eine Erleichterung in der Beweisfuehrung, sondern laesst sich auch einen geringen Grad von Wahrscheinlichkeit(ueberwiegende Wahrscheinlichkeit) genuegen. Der Grundsatz der frein richterlichen Beweiswuerdigung bedeutet, dass der Richter bei der Feststellung rechtserheblicher Tatsachen im Zivilprozess an gesetzliche Beweisregeln, die den Wert einzelner Beweismittel bei der Tatsachenwuerdigung festlegen, nicht gebunden ist, sondern nach seiner Ueberzeugung zu entscheiden hat, ob eine tatsaechliche Behauptung fuer wahr oder fuer nicht wahr zu erachten sei. Die Bewertung von Tatsachen im Rahmen der richterlichen Beweiswuerdigung geschiet mit Hilfe des dem Richter zur Verfuegung stehenden Erfahrungswissens, dass er entsprechend den Denkgesetzen anzuwenden hat. Ausnahmsweise haben das Gesetz und die Vereinbarung der Parteien (Beweisvertrag) aber diesen Grundsatz durchbrochen und Beweisregeln aufgestellt. Im allgemeinen sind die Beweisvertraege zwischen den Parteien gueltig, aber die Beweisvertraege, die in die freie richterliche Beweiswuerdigung eingreifen, sind grundsaetzlich unwirksam.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 사실 인정을 위해 증명이 갖는 의미

Ⅲ. 증거에 대한 평가 - 자유심증주의

Ⅳ. 맺으며

참고문헌