Trotz der mehrfachen Reforngesetzen zur Entlastung und Vereinfachung , zur Beschleunigung oder gar zur Beschränkung waren struktuelle Fragen in Betracht von Rechtsmittel nicht angepackt worden. Der Aufsatz geht demnach von der Funktionsdifferenzierung im Rechtsmittelrecht aus. Zuerst ist die bisherige Ausgestaltung des zweiten Rechtszugs als grundsätzlich voller Tatsacheninstanz aufzugeben und der Berufung die Aufgabe der Fellerkomtrolle und Fellerkorrektur zuzuweisen. Es wäre besser gerecht dieser Funktion, wenn unsere ZPO von den folgenden ausgehen würde. 1. Eine Berufung österreichischer Art mit vollständigem Novenverbot ist nicht zuzustimmen. Das Berufungsgericht hat den Fall grundsätzlich aufzuklären und in der Sache zu entscheiden. 2. Die bisherigen Präklusionsregeln für die Berufungsinstanz sind jedoch zu verschärfen. Neues Vorbringen sollte ohne Rücksicht auf eine mögliche Verzögerung nur zulässig sein, wenn die Verspätung entschuldigt wird. 3. Auch alle Berufungen und Beschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen beim OLG (und nicht beim LG) verhandelt werden, um so ein höheres Masse an Rechtseinheitlichkeit im Sinne der organisatorische Dreistufigkeit mit Amtsgericht und Landgericht als Eingangsinstanz, Oberlandesgericht als Mittelinstanz und Suprme Court als Revisionsinstanz zu gewährleisten. 4. An den Berufungsgerichten sind Grosse Kammern zum Ausgleich von Divergenzen zwischen den Spruchkörpern des Berfungsgerichts bzw. des Landgerichts. Der Aufsatz sieht die Fortbildung des Rechts und die Wahrung der Rechtseinheitlichkeit als wesentliche Funktionen der Revisionsinstanz an. Da die Revision in erster Linie zur Wahrung der Rechtseinheit gegeben ist, hat das Interesse der Parteien im Konfliktsfalle zurückzutreten. Diese öffentlichen Interesse sind also die massgeblichen Auswahlkriterien für den Zugang von Rchtssachen zum Revisionsgericht. Der Verfasser behauptet dementsprechend, anstelle der geltenden annahmerevisionsähnlichen Simlibulsokhäng die allgemeine Zulassungsrevision mit Nichtzulassungsbeschwede einzuführen ist.
Ⅰ. 문제의 제기
Ⅱ. 상소제한 법리의 기본적 출발점과 현행제도의 문제점 추출
Ⅲ. 비교법적 고찰
Ⅳ. 상소심제도 개선사항에 대한 구체적 검토
Ⅴ. 맺으며
참고문헌