상세검색
최근 검색어 전체 삭제
다국어입력
즐겨찾기0
156490.jpg
KCI등재 학술저널

확정된 이행권고결정의 효력과 준재심의 대상 여부

  • 7

In jüngster Zeit hat das höchste Gerichtshof in Korea entschieden, dass ein endgültig festgestellter Leistungsbeschluss keiner Rechtskraft fähig sein und demgemäß er kein Gegenstand der Wiederaufnahmeklage sein kann. Hier handelt es sich hauptsächlich um den Ausdruck des Gesetzes, nämlich “Der Leistungsbeschluss hat die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.” Wenn man diesen Ausdruck im schlicht formellen Sinne versteht, dann kann man den Leistungsbeschluss in jeder Hinsicht dem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil gleichstellen. In der vorliegenden Arbeit ist zunächst auf die Frage einzugehen, nach welchen Kriterien das Gegenstand der Wiederaufnahmeklage festzulegen ist. Daran anschliessend ist es vesucht zu klären, was man unter solchem Ausdruck zu verstehen ist. Nicht zuletzt ist es zu untersuchen, was die Voraussetzung der materiellen Rechtskraft ist und ob der Leistungsbeschluss diese Voraussetzung als erfüllt anzusehen ist. Im Ergebnis steht es fest, dass die Wirkungen des Leistungsbeschlusses und mit denen des rechtskräftigen gerichtlichen Urteils nicht in jeder Hinsicht identisch sind. Der Leistungsbeschluss hat vor allem der materiellen Rechtskraft nicht fähig, weil ihm die Voraussetzung der Rechtskraft, nämlich die Gew hrung des Verfahrensgrundrechts der Partei ä mangelt. Insoweit der Leistungsbeschluss nicht in materielle Rechtskraft erwächst, kann er nicht Gegenstand der Wiederaufnahmeklage sein.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 준재심의 대상 기준

Ⅲ. “확정판결과 같은 효력”의 의미

Ⅳ. 확정된 이행권고결정의 효력

Ⅴ. 확정된 이행권고결정과 준재심의 대상여부

참고문헌

로딩중