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KCI등재 학술저널

民事執行法의 改正內容과 그 方向

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Im June 2004 setzte das Justizministerium die Kommission für Zwangsvollstrec-kungsrecht ein, um die Reformarbeit für Zwangsvollstreckungsrecht anzufangen. Am 24. September 2004 legte das Justizministerium einen Entwurf zur Reform des Zwangsvollstreckungsrechts vor und am 6. November 2004 leitete die Regierung dem Parlament den Regierungsentwurf eines Zwangsvollstreckungsrechts zu. Dieser Regierungsentwurf wurde am 29. Dezember 2004 im Parlament angemommen. Am 27. Januar 2005 wurde das neue Zwangsvollstrekungsrecht verkündet und tritt in 6 Monate nach der Verkündigung in Kraft. In dieser Reformarbeit handelt es sich um 3 Reformschwerpunkte. Erstens, die Erleichterung der Voraussetzungen für die Erkundigung nach Schuldnervermögen, Zweitens, die Pfändungsgrenzen für Abeisein kommen, Drittens, die Reform der Rechtsbehelfe gegen die Arrestentscheidung und einstweilige Verfügungsentscheidung. In diesem Aufsatz beschränkt sich auf die vorn stehende zwei Probleme. Nach kurzer Erkärung der Reformgeschichte des Zwangsvollstreckungsrechts und des Zwecks des Aufsatzes (im ersten Abschnitt), werden im zweiten Abschnitt der Offenbarung-seid und die Probleme der Erkundigung nach Schuldnervermögen vorgestellt. In diesem Abschnitt geht im Besonderen auf die Gründe und die Richtung der Refom der Erkundigung nach Schuldnervermögen ein. Im dritten Abschnitt wird die Reform des Pfändungsschutzes des Vollstreckungss-chuldners bei Geldforderungen für die Sicherung der Existenzgrundlage behandelt. Hierbei werden die Notwendigkeit der Reform und die Einführung einer Pfändungs-freigrenze und Pfändungsobergrenze für Abeitseinkommen erörtert. Der vierte Abschnitt schließt die Arbeit mit einer umfassenden Stellungnahme ab.

I. 들어가면서

II. 財産明示宣誓節次와 財産照會制度

III. 給與債權의 押留禁止에 관한 새로운 基準設定

IV. 마치면서

참고문헌

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