Ein Strafprozess betrifft prinzifiell Untersuchungsmaxime und zusätzlich Partei-autonomie, wobei aber im Vergleich dazu ein Zivilprozess im Gegenteil der o.g. strafprozessrechtlichen Maßnahmen besteht um die Grenze der Rechtskraft hinsichtlich der Aufopferung der allgemeinen Wahrheit zu überwinden und um die praktische Gleichheit der Parteien in dem zivilrechtlichen Verfahren zu verwirklichen. Trotz der klaren Unterscheidung dieser beiden Prozessgrundsätze nähren sich sie im Bereich des Verbotes der reformatio in peius an. Die strafprozessuale Offizialmaxime und dle zivilprozessuale Parteifreiheit, welche die Prozessstruktur angehen, sind nach jeder Periode einigermaßen anders eingetreten. Die Entwicklung der bereits erwähnten beiden Maximen bezieht sich auf die davon abhängenden bestimmten Rechtssystemen, welche eine Wirkung auf die Gesetzgebung der neuen Vorschriften und Regelungen ausüben: Auf Grund der ersten oder zweiten Maßregeln werden die dementsprechenden Gesetzgebungszwecke und gesetzlichen Sinnzusammenhänge u. U. äusserst abweichend konkretsiert. Ausnahmsweise läuft dennnoch das Prinzip, Verbot der reformatio in peius, auf eine dieselbe Tragweite in den beiden Prozessführungen, indem ihre Ergebnisse fast gleichartig funktionieren.
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 민사소송에 있어서의 변론주의
Ⅲ. 민사소송에 있어서의 처분권주의
Ⅲ. 형사소송에 있어서의 직권주의와 당사자주의
Ⅳ. 민사소송상의 불이익변경금지원칙의 이론적 전개-독일의 학설을 중심으로
Ⅴ. 형사소송에서의 불이익변경 금지원칙의 개관
Ⅵ. 불이익변경금지원칙의 비교법적 고찰
Ⅶ. 나오는 말
참고문헌