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KCI등재 학술저널

選定當事者에 대한 訴却下 決定

Die Ausgewählte Partei ist eine Person, die eine Streitgenossenschaft für ihre gemeinsamen Interessen nach dem Gesetz oder freiwillige auswählt(53 KorZPO). Diese Institution kennt Deutsche ZPO nicht. Sie ist in Japan erstenmal gedacht worden. Die Wirkung eines Urteils oder des gelich geltenden Protokols, das die Ausgewählte Partei kriegt, bindet die Wähler auch(218 Abs. 3 u. 220 KorZPO). Denn die Ausgew hlte Partei genissen eine Vollmacht zur Führung des Verfahrens für alle Teilnehmer der Streitgenossenschaft. In dieser Arbeit handelt sich darum, entscheidung unter dem Entlassung gegen die Ausgewählte Partei. Dafür versuche ich eine Kritik an die Entscheidungen zu geben.

Ⅰ. 事實關係와 原審 및 大法院의 決定

Ⅱ. 評 釋

Ⅲ. 結 論

참고문헌

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