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KCI등재 학술저널

중재판정의 효력

Wirkung des Schiedsspruchs

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Das Schiedsverfahrensrecht regelt ausdrücklich in § 35, dass der Schiedsspruch unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils hat. Es ist leider aber nicht klar, ob und inwieweit mit dieser Formulierung die Wirkung eines Schiedsspruchs tatsächlich mit der des gerichtlichen Urteils gleichzustellen ist, und vor allem im Hinblick auf die Folgen und Wirkungen der materiellen Rechtskraft. Einerseits scheint es richtig zu sein, dass die Wirkungen zwischen dem Schiedspruch und dem Urteil zu unterscheiden sind, weil der Schiedsspruch in vieler Hinsicht etwas anders als ein gerichtliches Urteil ist. Während das Urteil seine Legitimation in der Staatshoheit hat, beruht der Schiedsspruch auf einer rechtsgeschäftlichen Parteihandlung. Andererseits ist es aber angebracht, die Wirkungen des Schiedsspruchs und des Urteils gleichzustellen, damit die Schiedsgerichtsbarkeit im wahrsten Sinne des Wortes als echter Ersatz des staatlichen Gerichts fungieren kann. Die vorliegende Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass einer schiedsgerichtlichen Entscheidung im Prinzip die Wirkungen einer staatlichen Gerichtsentscheidung anzuerkennen sind. Weil das Wesen der Schiedsgerichtsbarkeit und des staatlichen Gerichts voneinander zu unterscheiden ist, können jedoch die Wirkungen der beiden nicht in vollem Umfang identisch sein. Die Rechtskraft eines Schiedsspruchs ist wie beim staatlichen Urteil zwar von Amts wegen zu beachten, weil die Institution der Rechtskraft überhaupt dem allgemeinen Rechtsfrieden dienen soll. Die Rechtskraft eines Schiedsspruchs kann aber durch Parteivereinbarung wieder beseitigt werden, weil anders als das staatsgerichtliche Urteil die Schiedsgerichtsbarkeit auf einer privaten Parteivereinbarung beruht.

I. 들어가며

II. 중재판정의 형식적 확정력

III. 중재판정의 실질적 확정력(기판력)

IV. 기판력의 객관적 범위

V. 기판력의 주관적 범위

VI. 기타

VII. 중재판정의 형성력

VIII. 마치며

참고문헌

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