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KCI등재 학술저널

민사소송법학의 관점에서 본 ‘고등법원 상고부 도입을 위한 법원조직법 등 관련 법률의 개정안’

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der betreffenden Gesetze, die der Ausschuss zur Vorantreibung der Justizreform im Mai 2005 veröffentlichte, schlägt die Einführung der Revisionssenate bei dem OLG und der sog. Sonderrevision gegen die Revisionsurteile des OLG vor. Die Neuerung soll dem zur Zeit erstrebten politischen Ziel der ‘Gewaltenteilung zwischen dem Staat und der Länder’ entsprechen. Die Justiz ist aber nach geltendem Recht keine Ländersache. Nach dem Entwurf sollen die Revisionen in Zivilsachen nach der Höhe des Werts des Streitgegenstands dem OLG oder dem OGH ‘zugeteilt’ werden. Hierfür ist der Wert des Streitgegenstands aber kein geeigneter Maßstab, und die Revisionen können überhaupt nicht ‘zugeteilt’ werden; denn die Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen Instanzen ist eine Art der funktionellen Zuständigkeit und die im Instanzenzug höheren Gerichte werden ohne weiteres durch das Gericht bestimmt, dessen Entscheidung angefochten wird. Die sog. Sonderrevision soll nach der Erklärung des Ausschusses zur Vorantreibung der Justizreform nur in sehr begrenztem Umfang zulässig sein, und nur zwei Fälle sind vorgesehen, in denen die Sonderrevision eingelegt werden kann. Allerdings bezeichnet der Entwurf diese Fälle fälschlierweise ‘Sonderrevisionsgründe’; es sind ihrer Natur nach jedoch Bestimmungen der Statthaftigkeit der Sonderrevision. Dem Entwurf kann ferner der Charakter der Sonderrevision nicht eindeutig entnommen werden. Die Sonderrevision hat keine Suspensiveffekt, so endet die Rechtshängigkeit der ursprünglichen Klage, ungeachtet der Einlegung der Sonderrevision, mit dem Erlassen des Revisionsurteils des OLG. Insoweit ist sie wie die Wiederaufnahmeklage als eine neue Klage zu verstehen. Doch ist sie im wesentlichen wie ein Rechtsmittel konzipiert. Daraus ergeben sich viele unlösbare Probleme. Darum ist dem Vorschlag des Entwurfs nicht beizustimmen.

I. 머리말

II. 고등법원 상고부 도입을 위한 민사소송법 개정안의 문제점

III. 맺음말

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