Im Rahmen der Justizreformarbeit hat sich die Kommission für die Justizreform entschlossen, bei den Oberlandesgerichten Revisionssenate zu errichten, um die unerträgliche Belastung des Oberstengerichthofs zu erleichtern. Geschichtlich gesehen setzt der Instanzenzug eine Hierarchie der Staatsorgane voraus. Daher ist es selbstverständlich, dass nur das höchste Gericht dem Wesen nach berechtigt ist, die höchste rechtsprechende Macht auszuüben. Für die Erleichterung des OGH sind zwei Maßnahme zu empfehlen: Verstärkung der Revisionsbegrenzung und Vermehrung des Richters am OGH. (1) Der OGH soll nunmehr keine Tatfrage antasten. Also kann es als kein Revisionsgrund angenommen werden, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf der Verletzung der Beweisregel beruht. (2) Das Richtertum am OGH soll aus zwei verschiedener Richterschaft bestehen: OGH-Richter und sonstige Richter. Dies kann für die Erleichterung des OGH erheblichen Beitrag leisten. Anders als die Revisionssenate am Oberlandesgerichts schadet diese Idee die einheitliche Rechtsauslegung und -anwendung nicht.
Ⅰ. 序論
Ⅱ. 우리 나라 上告制度의 변천
Ⅲ. 上告制度의 歷史的 考察
Ⅳ. 上告制度의 目的
Ⅴ. 上告法院의 組織과 負擔 輕減
Ⅵ. 結論
참고문헌