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KCI등재 학술저널

상고제한제도

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Die Entwicklung und Änderung des Revisionsrechts ist auf die Überlastung des Revisionsgerichts zurückzuführen. Sowohl in Korea als auch in Deutschland versucht man durch die Reform des Revisonsrechts die Entlastung des Revisonsgerichts. Dabei steht der Zweck der Revision im Vordergrund. Seit lan-gem ist diese Frage sehr umstritten, und gibt es bis heute keine Einigkeit über den Vorrang zwischen der Einzelfallgerechtigkeit und der Rechtseinheit sowie der Rechtsfortbildung. In der vorliegenden Arbeit kommt es zu dem Ergebnis, dass die Aufgabe der Revision nicht in der Kontrolle der erstinstanzlichen Entscheidung im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit liegt, der vielmehr die Aufgabe der Berufung ist. Das Rechtsmittel der Revision hat vornehmlich der Wahrung der Rechtseinheit und der Gewährung einer gesunden Rechtsfortbildung zu dienen. Im Hinblick auf die Belastung des Revisionsgerichts ist die Einschränkung der Revision unausweichlich. Unter den verschieden Weisen der Einschränkung ist die Zulassung der Revision effektiver und sachgerechter als die anderen. Die Revision ist im Interesse der Rechtseinheit oder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Zulässigkeit der Revision ist nur aus Gründen des öffentlichen Interesses gegeben. In Zivilsachen ist dem individuellen Interesse der Partei an der Nachprüfung einer richterlichen Entscheidung dadurch Genüge getan, dass den Parteien zwei Tatsacheninstanzen zur Verfügung gestellt sind.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 한국의 상고제한제도의 변천

Ⅲ. 독일의 상고제한제도의 변천

Ⅳ. 상고제한의 정당성

Ⅴ. 상고제한의 방법

Ⅵ. 마치며

참고문헌

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