Damit der Gläubiger fortsetzlich geleistete Forderung(z.B. Lohnforderung) pfän-det, pflegt er im Praxis das Gegenstand von Pfändung, d.h. zukünftige Forderung zu der pauschale Weise zu pfänden. Diese pauschle Pfändungsweise bedeutet die Pfändung mit einzelne Fristbestimmung oder mit bestimmte Beträge der Forderungsanspruch. Diese Weise wird gemacht, soweit nicht der Schudner und der Drittschuldner zum Nachteile werden, um Kompliziertheit von Verfahren zuvermeiden. Auch gibt es anderen Grund, dass der Gläubiger kann im Zeit der Pfändung die Umfang der Pfändungswirkung nicht bestimmen. Infolgedessen zeigt sich anderes chrakteristisches Merkmal als allgemeine Geldforderung in der Anzeigeweise der gepfändete Forderung, Verwertungswirk-ung, im Umfang der Pfändungswirkung und Verteilungsverfahren usw. Wird die fortsetzlich geleistete Forderung gepfändet, wirkt die Pfändungswirkung auf dem Umfang von die Forderung und Vollstreckungskosten ein. Und wird von anderen Gläubigern die Konkurrenz der Pfändung oder Verteilungsansprüche ge-macht, weitet die Pfändungswirkung zu dem Umfang der Vollstreckungsforderung und Vollstreckungskosten von allen Gläubigern aus. Weil das gegenwärtige Zivilvollstreckungsrecht die pflichtige Hinterlegung unter der Hinterlegung der Drittschudner unvollständig im Artikel 248, Abschnitt 2, 3 bestimmt, von der allgemeine Geldforderung ganz zu schweigen, zeigt sich der schlimme Zustand besonders in der fortsetzlich geleistete Forderung. Obwohl un-seres Zivilvollstreckungsrecht das Prizinzip der Gleichbehandlung von Gläubigern annimmt, wegen des Artikel 248, Abschnitt 2, 3(diese Artikel gewährt ziellos das Einziehungsrecht von dem Teilgläubiger auch in der Konkurrenz der Gläuigern.), im Praxis ist der Gläubiger, der dem Drittschuldner voran verlangt, bevorzugt. Folglich in der Forderungsvollstreckung tritt das Prioritätsprinzip durch Plünderung auf. Diese Artikel ist mit dem Gesetzgebungsverhalten für die Zwangsvollstrecku-ng disharmonisch. Deswegen wird die vertrauende Gläubigern beschädigt und bringt allgemeines Vollsteckungsverfahren in Konfusion. Also meine Meinung nach ist, dass diese Artikel modifizieren müsste.
Ⅰ. 序 說
Ⅱ. 繼續的給付에 관계된 債權의 範圍
Ⅲ. 繼續的收入債權에 대한 押留
Ⅳ. 繼續的收入債權에 대한 現金化節次
Ⅴ. 第3債務者에 의한 供託
Ⅵ. 配當등의 節次
Ⅶ. 맺으며
참고문헌