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KCI등재 학술저널

집행판결의 거부사유인 공공질서 위반에 관한 연구

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In einem Urteil spruch der koreanische Oberste Gerichtshof aus, dass die Zwangsvollstreckung aufgrund des ausländischen Schiedsspruchs das ordre public von Korea verletze, wenn der vollstreckbare Anspruch durch spätere Erfüllung er-loschen sei. Aber eine solche Vollstreckung ist zulässig nach der koreanischen Zwangsvollstreckungsordnung, also kein Verstoß des zwingenden Rechts, gesch-weige Verstoß des ordre public, der wesentlichen Grundsätze des koreanischen Rechts. Der Erlass des Vollstreckungsurteils verstößt ebenfalls das ordre public nicht, denn die Anerkennung des ausländischen Urteils oder des Schiedsspruchs ist Voraussetzung des Vollstreckungsurteils und der Erlass des Vollstreckungsurteils hängt von der Anerkennung ab. Die Anerkennung verletzt in solchem Fall das or-dre public nicht, so wird das ausländische Urteil oder der Schiedsspruch in Korea anerkannt. Damit sind die Voraussetzungen für den Erlass des Vollstreckungsurteils gegeben. Das bedeutet allerdings nicht, dass dem Erlass des Vollstreckungsurteils nach dem Erlöschen des vollstreckbaren Anspruchs nichts entgegenstünde. Grundsätzlich wären Einwendungen gegen den titulieren Anspruch wie Erlöschen des Anspruchs durch spätere Erfüllung auch in diesem Fall mit der Vollstreckungsgegenklage gel-tend zu machen, ist die Geltendmachung der Einwendungen, in Anbetracht der Prozeßökonomie, im bereits anhängigen Verfahren über das Vollstreckungsurteil jedoch zu erlauben. Wenn die geltendgemachte Einwendung richtig befunden wird, ist die Klage auf Vollstreckungsurteils als unbegründet abzuweisen, und zwar sowohl aufgrund des ausländischen Urteils als auch des Schiedsspruchs trotz der Vorschrift des §27 Abs. 2 der koreanischen Zwangsvollstreckungsordnung, die bei den fehlenden Voraussetzungen die Klage ʻals unzulässig abzuweisenʼ heißt.

Ⅰ. 머리말

Ⅱ. 청구이의사유와 공공질서 위반

Ⅲ. 집행판결절차에서 청구이의사유의 주장과 재판

Ⅳ. 맺음말

참고문헌

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