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KCI등재 학술저널

장래 이행의 소에 관한 소송법적 검토

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Die Klage auf künftige Leistung wurde gebilligt, damit man schon vor Konkretisierung des Leistungsanspruchs ein Leistungsurteil gegeben und sobald der Leistungsanspruch konkretisiert ist diesen Anspruch geltend machen kann, und dient somit zur Vermeidung künftiger oder andauernder Entstehung von Rechtverletzungen. Aber da man bei der Klage auf künftige Leistung aufgrund eines beim Verhandlungsschluss nicht konkretisierten Leistungsanspruchs die Leistung verlangt, kann man den Inhalt eines Anspruchs nur durch Voraussehen künftiger Umständem bestimmen. Um im Zusammenhang mit dieser Tatsache Rechtssicherheit zu gewähren, ist es erforderlich bei Klageerhebung, die Entstehung, den Inhalt, den Umfang und den Betrag etc. des künftig zu konkretisierenden Leistungsanspruchs, genau zu bestimmen. Wenn man aufgrund des Schadensersatzanspruchs für künftig zu en-stehenden Schäden durch andauernde gesetzwidrige Handlungen, die Leistungsklage erhebt, muss nicht nur die Tatsache, dass die gesetzwidrige Handlung bereits besteht und auch künftig andauern wird, sondern auch der Inhalt, der Umfang und der Betrag etc. des zu ersätzenden Schadens bestimmt vorraussehbar sein. Wenn von der Vergangenheit bis zu zum Verhandlungsschluss eine andauernde Verletzungshandlung festzustellen ist, und bei Verhandlungsschluss bestimmt vor-raussehbar ist, dass auch künftig bis zum bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft solch eine Verletzung weiter existieren wird, kann man das Rechtsschutzinteresse einer Klage auf Leistung aufgrund eines noch nicht konkretisierten künftigen Schadensersatzanspruchs anerkennen. Es stellt sich die Frage, ob man den zusätzlichen Schadensersatz verlangen, kann wenn nach Rechtskräftigwerden eines Urteils auf künftige Leistung für einen der Miete entsprechenden Schadensersatzbetrag wegen gesetzwidriger Besitznahme durch Änderung der Verhältnissen wie z. B. Anstieg des Grundstückswertes, oder der Steuer etc. der Miete entsprechende Betrag plötzlich gestiegen ist oder wegen neuen besonderen Umständen Schaden entstanden ist. Wenn durch beträchtliche Veränderung der Berechnung zugrundeliegenden Umständen das Gleichgewicht zwischen den beiden Parteien erheblich verletzt wird, kann der Gläubiger die Abänderungsklage aufgrund §252 ZPO erheben und dessen Erhöhung beantragen. Die Billigung der Erhöhung des Schadensersatzbetrags kann man als immanente Beschränkung des künftigen Schadensersatzurteils ansehen. Wenn nach Rechtskräftigwerden eines künftigen Schadensersatz wegen an-dauernder gesetzwidriger Handlung befehlenden Urteils durch neue Umstände, die das Entstehen oder den Inhalt des Schadensersatzanspruchs beeinflussen, der Schaden entsteht, kann man den bis zum Verhandlungschluss nicht konkretisierten Schaden als den nach Verhandlungschluss neu enstandenen Schaden ansehen, und der Gläubiger kann somit zusätzlichen Schadensersatz für den neu entstandenen Schaden fordern. Jedoch sollte man den zusätzlichen Schadensersatz nur dann erlauben, wenn nach Verhandlungschluss eine der Gesellschaft allgemein verbreiteten Meinung nicht voraussehbare Tatsache eintritt und sich der Schaden dadurch vergrössert.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 장래 이행의 소의 요건

Ⅲ. 장래의 손해배상판결 확정 후의 추가배상청구

Ⅳ. 결론

참고문헌

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