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KCI등재 학술저널

법률요건분류설과 증명책임의 전환

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In der prozessualen Wirklichkeit ist die Tatsachenfeststellung viel wichtiger als die Rechtsanwendung und spielt dabei die Beweislast, bei der es um die Folge des non liquet geht, eine entscheidende Rolle. Wie unter den Parteien die Beweislast zu verteilen ist, ist eine schwierige Frage. Die Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der Literatur folgen der Normentheorie, nach der jede Partei die Beweislast für die ihr günstigen Normen trägt. Insoweit die Normentheorie eine Grundlage der Verteilung der Beweislast bildet, ist eine von der Grundregel abweichende Verteilung der Beweislast keine Beweislastumkehr. Wenn das Gesetz selbst eine abweichende Verteilung der Beweislast beschreibt, darf es nicht von Umkehr gesprochen werden. Diese Vorschrift ist nach der Normentheorie als eine Gegennorm zu bewerten. Weil in der Regel der Begriff “Umkehr” eine Abweichung von den normativen Regeln be-deutet, ist eine Abweichung vom Gesetz nur im Wege einer richterrechtlichen Rechtsfortbildung möglich, wie bei der Produzentenhaftung und Arzthaftung. Die Fälle, die in der Literatur als Beweislastumkehr angesehen sind, z. B. Anscheinsbeweis sowie Beweisvereitelung, gehören meines Erachtens nicht zur Umkehr der Beweislast, bedeuten eher eine Erleichterung der Beweislast. Die Umkehr der Beweislast ist eine wichtige Ausnahme des Beweislastgrundregels und darf lediglich aus Gründen der Billigkeit und der Gerechtigkeit nur in sehr begrenzten Fällen in Betracht kommen.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 증명책임과 분배원칙

Ⅲ. 증명책임분배원칙으로서 법률요건 분류설

Ⅳ. 증명책임전환의 개념

Ⅴ. 증명책임의 전환인가?

Ⅵ. 마치며

참고문헌

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