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KCI등재 학술저널

변호사의 성공보수약정

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Anders als in Korea und in Amerika, wo die Vereinbarung von anwaltlichen Erfolgshonoraren üblich ist, gilt in Deutschland bis heute solche Vereinbarung für verboten, weil sie der Stellung des Rechtsanwalts als ein unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht entspricht. Diese Rechtslage wird nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts am 12. Dezember 2006 geändert. Laut Bundesverfassungsgericht ist das Verbot von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte verfassungswidrig. In diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in eine Frist gesetzt, bis zum 30. Juni 2008 eine entsprechende Regelung zu finden oder das Verbot vollständig aufzuheben. Im Dezember 2007 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren vorgelegt. Damit wird in Deutschland die Vereinbarung von anwaltlichen Erfolgshonoraren nicht mehr ohne Ausnahmen verboten. Ein Erfolgshonorar darf für den Einzelfall und unter Berücksichtigung der besonderen Umständen der konkreten Angelegenheit vereinbart werden. In der vorliegenden Arbeit handelt es sich hauptsächlich um die Einzelheiten des Gesetzentwurfs, daran wir uns für die Entwicklung der Erfolgshonoraren in Korea ein Beispiel nehmen können. Im Ergebnis ist es daran festzuhalten, dass es in Korea dringend notwendig ist, anwaltliche Gebühren gesetzlich zu regeln, um einen Masstab für die angemessen und vernünftigen Erfolgshonoraren festzulegen.

I. 들어가며

II. 독일연방헌법재판소 -2006년 12월 12일 결정(BVerfG 12.12.2006, 1 BvR 2576/04)424

III. 독일에서 성공보수약정금지의 역사

IV. 독일연방정부의 개정안

V. 우리나라에서 성공보수약정의 발전방향

참고문헌

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