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KCI등재 학술저널

독일 경쟁제한방지법(GWB)상 시장지배적 지위 남용의 규제

GWB 제9차 개정을 중심으로

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독일 경쟁제한방지법(GWB)의 2017년 제9차 개정은 법률 전반에 걸쳐 이루어졌다. 특히 경쟁법 위반으로 인한 손해배상청구의 용이성과 실효성 제고에 초점이 맞추어진 Richtlinie 2014/104/EU의 회원국 국내법으로의 전환과 디지털 시대(der digitale Zeitalter)에 걸맞는 경쟁규범의 요구는 본 개정의 핵심 배경이 되었다. 그 외에 출판매체의 카르텔금지 예외 인정, 장관허가규정에 대한 재평가, 소비자법상의 연방카르텔청의 역할 확대 등에 대해서도 주목할 필요가 있다. 본 논문은 GWB의 남용감독(Missbrauchsaufsicht)의 규범적 지향과 현재까지의 주요한 개정 내용을 살펴보고, 제9차 개정의 취지와 쟁점에 집중하고자 한다. 특히 § 18 Abs. 2a는 서비스에 대한 무상(unentgeltlich)제공이 시장으로서 인정되기 위한 전제에 반하지 않음을 분명히 했다. 이로써 동조 제1항의 영업상 서비스(gewerbliche Leistungen)의 해석에서 일반적으로 전제되어 온, 거래에서의 수요자와 공급자 간의 교환관계(Austauschbeziehung) 및 이윤추구의도(Gewinnerzielungsabsicht)를 통해 구체화되었던 전통적인 거래관계 내지 시장에 대한 인식의 틀에서 벗어나, 무상의 서비스 또한 하나의 시장으로 인정하는 규범적 근거가 마련되었다. 이에 디지털 경제의 대표적 사업모델로서 양면 내지 다면시장에 대한 시장획정을 둘러 싼 근본적 의문 또한 해결이 가능해졌으며, 이러한 새로운 유형의 시장에서의 지배력 판단을 위한 다양한 고려 요소들이 동조 제3a항에 추가되었다. 아울러 수요지배력 남용과 관련해 Anzapfverbot와 중소사업자 방해의 맥락에서 원가 이하 판매의 금지(Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis)를 포섭하고 있는, § 19 Abs. 2 Nr. 5 및 § 20 Abs. 3 S. 3 GWB의 구성요건을 명확히 함으로써 종래의 판결들로 부터 제기되어 온 법 적용상의 불확실성을 해소하는 계기를 마련했다.

In diesem Aufsatz wird die 9. GWB-Novelle dargelegt, die zahlreiche Änderungsvorschläge in weitgehenden Bereichen des GWB - z.B. eine Neuregelung des Kartellschadensersatzrechts bezüglich der Richtlinie 2014/104/EU, Konzernhaftung, eine Ausweitung der Fusionskontrolle, Erleichterung der Pressekoopera­tionen, Missbrauchsaufsicht auf digitalen Märkten, eine Neubewertung der Ministererlaubnis und die verbraucherrechtliche Kompetenz des Bundeskartellamts - umfasst. Die umfangreiche Digitalisierung der Wirtschaft seit der 8. GWB-Novelle war dabei ausschlaggebend zur Novelle der Missbrauchsaufsicht. Eine normative Anpassung ist im digitalen Zeitalter unumgänglich. In Reaktion darauf hat die EU-Kommission im Mai 2015 bereits ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt vorgestellt. In § 18 Abs. 2a wird die unentgeltliche Leistungsbeziehung als Markt definiert. Hiermit wird bestätigt, dass sich die bestehenden Voraussetzungen der gewerblichen Leistungen - Austauschbeziehung und Gewinnerzielungsabsicht – auf mehrseitige Märkten, wie Plattformen, auf denen die ohne direkte monetären Gegenleistungen gehandelt werden, nicht anwenden lassen. In diesem Zusammenhang werden die Kriterien für die Ermittlung der unternehmerischen Marktstellung auf den mehrseitigen Märkten und Netzwerken in § 18 Abs. 3a zusätzlich dargestellt: i) direkte und indirekte Netzwerkeffekte, ii) die parallele Nutzung mehrerer Dienste und der Wechselaufwand für die Nutzer, iii) seine Größenvorteile im Zusammenhang mit Netzwerkeffekten, iv) sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten, iv) innovationsgetriebener Wettbewerbsdruck. Darüber hinaus werden sowohl die Tatbestände des Anzapfverbots, als auch des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis in dieser Novelle klargestellt. Diese hatte das OLG Düsseldorf in mehreren Urteilen kritisiert. In § 19 Abs. 2 Nr. 5 wird »seine Marktstellung dazu ausnutzt« gestrichen, dagegen werden »nachvollziehbar« und »in einem angemessen Verhältnis« neu ergänzt. Außerdem wird der Begriff des Einstandspreises in § 20 Abs. 3 Satz 2 definiert, sodass der Spielraum der Anbieter bei der Festlegung des Einstandspreises eingeschränkt wird. Im Ergebnis wird die Position der Lieferanten gegenüber den Händlern gestärkt.

Ⅰ. GWB의 시장지배적 지위 남용규제의 개관

Ⅱ. 시장지배적 지위의 의미와 판단

Ⅲ. 남용금지의 유형과 구성요건의 명확화

Ⅳ. 결어

참고문헌

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