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KCI등재 학술저널

실체적 소송지휘와 법관의 중립성

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Die zunehmende Aufforderung zum konzentrierten, effektiven Prozessablauf und zur Erzielung eines richtigen Prozessergebnisses drängt allmählich die Parteiherrschaft im Zivilprozess zurück und verstärkt die Mitverantwortung des Gerichts für eine umfassende tatsächliche und rechtliche Klärung des Streitstoffs. Demnach hat das Gericht einen Prozess nicht formell, sondern materiell zu leiten. Mit den Parteien hat das Gericht also das Sachund Streitverhältnis nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Wenn eine Partei einen für die Entscheidung des Gerichts wichtigen Gesichtspunkt erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, hat das Gericht darauf hinzuweisen und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Aufklärungen und Hinweise des Gerichts stehen nicht im Ermessensspielraum, eher sind pflichtgemäß zu erteilen. Es besteht aber immer die Gefahr, dass die materielle Prozessleitung mit dem richterlichen Unparteilichkeitsgebot in Konflikt geratenkommt. Die aktive Mitwirkung des Gerichts könnte aus der Sicht der Gegenpartei die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. Um die aktive Rolle des Gerichts im Prozess mit seiner Pflicht zur Neutralität zu harmonisieren, sind die Aufklärungen und Hinweise des Gerichts nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Dispositionsmaxime und Verhandlungsmaxime durchzuführen. Die Grenze des Gerichts in der Erfüllung seiner materiellen Prozessleitungspflicht befindet sich nämlich im Verfügungsrecht der Parteien und deren alleinigen Befugnis zur Beibringung des Prozessstoffs. Zudem soll das Gleichbehandlungsgebot der Parteien wahrgenommen werden.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 소송지휘에 관한 법원의 적극적 역할

Ⅲ. 실체적 소송지휘와 중립의무

Ⅳ. 마치며

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