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KCI등재 학술저널

建物의 區分所有 成立要件에 관한 硏究

Eine Abhandlung zur Begründung des Wohnungseigentums

Das Korenaische Gesetz über das Eigentum am kollektiven Gebäude und dessen Verwaltung (abgekürzt: Kollektivgebäudegetz, EkGVG) enthält keine Regelung über die Begründung des Wohnungseigentums. Das deutsche Pendant, Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht regelt aber ausdrücklich, dass das Wohnungseigentum durch Vertrag der Miteigentümer oder durch Teilung begründet wird. § 1 Kollektivgebäudegesetz(EkGVG) lautet: Wenn strukturell abgerenzte Teile eines Gebäudes als selbständige Einheiten benutzt werden können, dann können die einzelnen Gebäudeteile zum Objekt des Eigentums werden. Die ausdrücklich geregelten objektiven Tatbestandsmerkmale für Begründung des Teileigentums sind demzufolge wie folgt: 1. Es handelt sich um ein Gebäude. 2. Die Gebäudeteile sind strukturell abgrenzbar (strukturelle Seblständigkeit). 3. Die Gebäudeteile können als selbständige Einheit benutzt werden (Nutzungsselbständigkeit). Die einhellige Meinung in der Rechtsprechung und Literatur fordert darüberhinaus ungeschriebene subjektive Elemente wie das Vorhandensein eines Abgrenzungswillens. Umstritten ist demgegenüber über die Erforderlichkeit einer Eintragung. Weil in den letzten Jahren strukturell komplizierte Gebäude, die über eine Luftbrücke oder unterirdisch verbunden sind, sehr häufig gebaut werden, ist die Abgrenzung eines Gebäudes von dem anderen schwrierig geworden. Wann ist ein Gebäude als ein Gebäude zu betrachten Dieser Aufsatz wird sich unter anderem mit folgenden Fragen befassen: Wann ist ein Gebäude wirklich ein Gebäude? Als Kriterien werden unter anderem folgende genannt: 1. die Eindeutigkeit der Grenze 2. die Abgrenzung der Gebäudeteile 3. die Unmittelbarkeit des Weges zur Aussenwelt 4. das Vorhandensein der Einrichtungen zur Sondernutzung 5. das Nichtvorhandensein der Einrichtungen zur Gemeinnutzung. Im Hinblick auf ein Geschäftsgebäude stellt sich aber die Frage, ob eine vollkommene Abgrenzung erforderlich ist. Dieser Aufsatz wird über diese Themen hinaus auch noch die Fragen nach dem Abgrenzungswillen, der Erforderlichkeit der Eintragung mit behandeln.

Ⅰ. 서론

Ⅱ. 구분소유의 객체

Ⅲ. 완성된 건물의 구분소유

Ⅳ. 신축건물의 구분소유

Ⅴ. 결어

참고문헌

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