Die Schutzwirkungen von Rechtsstaat und Grundrechten wurden in der Corona-Pandemie kontinuierlich ausgelotet. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als funktionale Verfassungsgerichtsbarkeit nahm bei der rechtlichen, auch: verfassungsrechtlichen Bewältigung der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle ein. In ihrer Rechtsprechung zeigten (und zeigen) sich stärker die Probleme und Konfliktlinien, die es in der Corona-Politik gab, als dies in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Fall ist. Die Verwaltungsgerichte zeigten sich dabei zu politisch unliebsamen Entscheidungen, zur kritischen Reflektion der Pandemieentwicklung im Recht und in der Folge zu Rechtsprechungsänderungen bereit. Sie ließen dem Rechtssetzer Spielräume, ohne auf ihre Kontrolle zu verzichten. Dass die Gerichte der Bundesländer die maßgeblichen Akteure waren, führte zwar zu einer gewissen Unübersichtlichkeit der Rechtslage vor allem für die allgemeine Öffentlichkeit. Gleichzeitig zeigte sich dadurch aber auch der Wert und die Wirksamkeit des föderalen Rechtsstaats.
A. In Grundrechte eingreifende Maßnahmen zur
B. Die Reaktion der Rechtsprechung
C. Fazit