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형사판례연구 제31권.jpg
KCI등재 학술저널

배임죄에서 ‘경영판단원칙’의 체계적 지위와 역할

Die systemimmanente Rolle der „unternehmerischen (Fehl-)Entscheidung“ beim Untreue

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Der koreanische Oberste Gerichtshof (kOGH) hat die folgende Doktrin bezüglich der unternehmerischen Entscheidungen aufgestellt: Der subjektive Tatbestandtatbestand für eine Untreue (§§356, 355 Abs. 2 kStGB) sollte nur dann akzeptiert werden, wenn es sich bei einer unternehmerischen Fehlentscheidung um eine vorsätzliche Handlung handelt. Diese Doktrin kommt jedoch keine besondere Bedeutung zu, wenn sie nicht im materiellen Sinne, sondern nur im prozessualen Sinne verstanden werden soll. Denn das Gericht hat keinen Sorgfaltsmaßstab bei der Bestimmung des subjektiven Tatbestandes angelegt, sondern lediglich die Anhaltspunkte für Feststellung des Sachverhalts ohne Hinweiswirkung genannt hat. Der kOGH wendet die Doktrin auch auf Fälle an, in denen es sich nicht um eine unternehmerische Fehlentscheidung handelt und um die Entscheidung keine informierte Entscheidungsfindung war. Eine informierte Entscheidung kann jedoch keine Pflichtverletzung darstellen. Das Wissen um eine informierte Handlung stellt nicht das subjektive Element der Pflivhtverletzung dar. Die Handlung der rationalen unternehmerische Entscheidung als subjektiver Tatbestand beruht in diesem Sinne auf einem Missverständnis des Begriffs des Vorsatzes. Gleichwohl liefert die sog. “Business Judgement Rule” ein überzeugendes kriminalpolitisches Argument dafür, dass die vermögensbezogene Informationspflicht ein eigenständiger Inhalt der Sorgfaltspflicht sein kann, womit wiederum deutlich wird, dass die Regelung damit in Zusammenhang auf den objektiven Tatbestand des Untreues stehen sollte.

◇ 대상판결 1: 대법원 2017. 11. 9.선고 2015도12633판결

◇ 대상판결2: 대법원 2019. 6. 13. 선고 2018도20655 판결

Ⅰ. “경영판단의 원칙 및 배임의 고의에 관한 법리”의 가능한 微旨

Ⅱ. 합리적 경영판단이 임무위배행위인지

Ⅲ. 합리적 경영판단과 배임의 고의

Ⅳ. 경영판단의 원칙과 배임고의 증명규칙

Ⅴ. 결론

참고문헌

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