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가족법연구 第37卷 3號.jpg
KCI등재 학술저널

자녀의 친권자에 대한특유재산반환청구권과 정산청구권

Kindes Herausgabeanspruch des Kindesvermögens und Ausgleichsanspruch gegenüber den Eltern mit der elterlichen Sorge: mit Schwerpunkt auf Fällen, in denen Lebensversicherungsgelder unrechtmäßig an minderjährige Kinder ausgezahlt wurden

In diesem Aufsatz wird das Rechtsverhältnis analysiert, das mit dem Herausgabeanspruch des Kindesvermögens und dem Ausgleichsanspruch gegenüber den Eltern nach Beendigung ihren elterlichen Sorge einhergeht. Die Ergebnisse der Untersuchung sind wie folgt zusammen- gefasst. 1. Bei der Beendigung der elterlichen Sorge, sind die Eltern verpflichtet, dem Kind das zum Zeitpunkt der Beendigung existierende und identifizierbare Kindesvermögen zurückzugeben. In diesem Fall handelt es sich beim Herausgabeanspruch des Kindesvermögens (=Herausgabeanspruch von Ist-Masse) nicht um ein höchstpersönliches Recht. 2. Bei der Beendigung der elterlichen Sorge, haben die Eltern über die Verwaltung des Kindesvermögens Rechenschaft abzulegen. Sollte das Kind jedoch keine Abrechnung wünschen, ist es den Eltern nicht geboten, Rechenschaft abzulegen. In solchen Fällen steht es dem Gläubiger des Kindes nicht zu, gegen den Willen des Kindes eine Abrechnung über die Verwaltung des Kindesvermögen von den Eltern zu verlangen. Anders ausgedrückt handelt es sich beim Recht des Kindes, eine Abrechnung zu verlangen, um ein höchstpersönliches Recht. 3. Es handelt sich auch beim Ausgleichsanspruch des Kindes (=Herausgabeanspruch von Soll-Masse), der durch Berechnung ermittelt werden kann, um ein höchstpersönliches Recht. Dies ergibt sich daraus, dass wenn ein Kind eine Abrechnung wünscht, aber den sich aus der Berechnung ergebenden Ausgleichsanspruch nicht ausüben möchte, auch der Wille des Kindes respektiert werden muss, um den Familienfrieden zu wahren. 4. Zum Unterhalt eines minderjährigen Kindes, können die Eltern mit der elterlichen Sorge nur die Einkünfte des Kindesvermögens verwenden. Eine Anzehrung des Kindesvermögens ist generell nicht gestattet. ① Falls die Eltern durch Anzehrung des Kindesvermögens von ihren Unterhalt- spflichten gegenüber ihrem minderjährigen Kind ungerechtfertigt befreit waren, oder ② wenn die Eltern das Kindesvermögen über den Umfang ihrer Unterhaltspflichten hinaus zum Wohl des Kindes verwendet haben und eine derartige Verwendung als übermäßig oder unangemessen betrachtet wird, müssen die Eltern diesen Betrag an ihr Kind ausgleichen, sofern das Kind eine Abrechnung und Ausgleich wünscht. 5. Wenn Lebensversicherungsgelder unrechtmäßig an minderjährige Kinder ausgezahlt wurden und ausgehend von solchen Geldern als Kindesvermögen ① die Eltern mit der elterlichen Sorge letztendlich eine unentgeltliche Bereicherung erhielten oder ② die bösglaubige Eltern eine entgeltliche Bereicherung aufgrund rechtlicher Titel erhielten, sollte der Versicherer mithilfe der actio de in rem verso, direkt einen Bereicherungsanspruch von den Eltern verlangen können. 6. Wenn Lebensversicherungsgelder unrechtmäßig an minderjährige Kinder ausgezahlt wurden und solche Gelder von Eltern mit elterlicher Sorge für den eigenen Gebrauch verwendet wurden, steht dem minderjährigen Kind die Einrede des Wegfalls der Bereicherung gegenüber dem Versicherer zu. Für diesen wegfallenden Teil kann der Versicherer den Bereicherungsanspruch ausschließlich gegenüber den Eltern geltend machen, sofern kein stellvertretendes Commodum existiert.

Ⅰ. 들어가며

Ⅱ. 특유재산반환청구권의 개념과 행사상 일신전속권 여부

Ⅲ. ‘정산청구권’의 행사상 일신전속성

Ⅳ. 추가검토가 필요한 쟁점

Ⅴ. 보험회사의 친권자에 대한 부당이득 반환청구권(전용물소권) 성립 여부

Ⅵ. 결론에 갈음하여

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