Historisch ist Religionsfreiheit ein vielseitiger und vieldeutiger Begriff. Religionsfreiheit hängt davon ab, was eine Zeit und eine Gemeinschaft jeweils unter Religion und unter Freiheit versteht und welche Rolle sie diesen in der Rechtsordnung zuerkennt. Der spezifisch rechtliche Begriff der Religion steht deshalb stets in engem Zusammenhang mit den theologischen, philosophischen und politischen Vorstellungen über Religion. Grundsetzliche Religion begründet zunächst das subjektive Recht des einzeln, ungstört von staatlichen Einwirkungen Religion und Weltanschauung zu haben oder nicht zu haben, zu betätigen ob der nicht sowie mit anderen gemeinsam ausüben. Darüber hinaus genießen die Religiösen und weltanschaulichen Verbände selbst grundrechtlichen Schutz. Dieser ist unabhängig von der Rechtsform und erstreckt sich auch auf Kirchen und Religionsgemeinschaften mit öffentlichrechtlichem Körperschafttenstatus.
I. 종교의 자유
II. 국가의 종교적 중립성의 원칙
III. 결론