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학술저널

독일 Bonn 基本法上국회해산제도 및 대통령의 ‘국회해산권(Parlamentsauflösungsrecht: 제68조)’ 행사에 있어서의 裁量餘地(Ermessensspielraum)에 관한 헌법해석상의 문제점에 관한 小考

Das Parlamentsauflösungssystem und der Ermessensspielraum des Bundespräsidenten bei der Parlamentsauflösung unter dem Bonner Grundgesetz(Art. 68 GG)

Bonner Grundgesetz schreibt über die Parlamentsauflösung zwei Möglichkeiten. nämlich Art. 63 Abs. 4 GG und Art. 68 Abs. 1 GG. Besonderer Frage ist, inwieweit hat der Bundespräsident Recht, sein Ermessenspielraum bei der Parlamentsauflösung auszuüben(Art. 68 GG), weil Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG folgende Weise lautet: Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Der Verfasser hat durch seine Abhandlung über Parlamentsauflösung unter dem Grundgesetz oben genanntes Problem analysiert und aufgelöst: I. Die Voraussetzungen der Auflösung des Parlaments und der Ermessensapielraum des Bundepräsidenten bei der Parlamentsauflösung. II. Typen der Parlamentsauflösung unter dem Bonner Grunsgesetz(Art. 63 Abs. 4 GG und Art. 68 Abs. 1 GG) und die verfassungsrechtliche Frage bei der Verfassungsauslegung III. Verfassungsrechtliche Frage des Ermessensspielraum des Bundespräsidenten bei der Parlamentsauflösung und der Vorschlag des Verfasser über die neue Verfassungsnorm.

I. 서론

II. 국회해산의 종류 및 문제점

III. 裁量餘地의 해석에 관한 문제점의 해결방안

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