통일 이후 북한 행정행위의 효력에 관한 시론: 동⋅서독 통일조약 제19조에 대한 검토를 중심으로
Eine vorläufige Diskussion über die Wirksamkeit nordkoreanischer Verwaltungsakte nach der Wiedervereinigung: Mit Schwerpunkt auf einer Überprüfung von des Art. 19 Einigungsvertrag
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행정행위의 폭넓은 규율 범위와 국민 생활과의 밀접한 관련성에 비추어 볼 때, 통일이후 북한의 행정행위의 효력을 유지시킬지 여부를 정하고 폐지의 기준을 설정하는것은 매우 중요한 문제이다. 이와 관련하여 독일 통일 과정에서 체결된 「통일조약」은제19조 1문에서 통일 이후에도 동독 행정행위가 계속적으로 효력이 유지된다는 선언적 규정을 두었다. 여기에서 말하는 행정행위는 동독에서의 명칭이 무엇이었는지와상관없이 “특정한 규제 내용을 포함하는 동독 행정기관의 모든 고권적 결정”을 의미했다. 제19조 2문은 법치국가 원리와 양립할 수 없는 동독 행정행위는 폐지될 수 있다고규정했는데, 여기서의 법치국가 원리는 “근본적인 법치국가 원리들”만을 의미하는 것으로 해석되었다. 그리고 제19조 3문은 이전된 동독 행정행위에 독일연방공화국 「행정절차법」의 존속력 관련 규정의 적용이 배제되지 않는다고 정하여 직권취소, 철회 등이가능하도록 하였다. 한편, 북한에서는 1950년대에 논쟁을 거쳐 행정행위 개념을 폐기한 이후에 2000년대 초반부터 다시 행정행위 개념을 사용하고 있는 것으로 확인된다. 북한의 행정행위개념은 우리의 행정행위 개념과 상당 부분에서 유사하지만 법원을 통한 쟁송이 허용되지 않는다는 중요한 차이가 있다. 통일 이후 북한 행정행위의 효력에 관한 원칙과 세부기준을 정하기 위해서는 통일의 형태, 북한 행정행위의 유형, 북한 행정행위의 법치수준 등을 고려 요소로 삼아야 한다. 이를 위해 북한 행정행위의 현황에 관하여 추가연구를 해나갈 필요가 있다. 후속 연구를 통해서 사회통합을 위해 북한 주민의 기득권보장이 필요하다는 측면과 사회통합과 자유민주적 기본질서에 입각한 통일이라는 원칙을 조화시키는 방안을 모색해야 한다.
Angesichts des großen Regelungsumfangs von Verwaltungsakten und ihres engen Bezugs zum Leben der Menschen ist es von entscheidender Bedeutung, festzustellen, ob nordkoreanische Verwaltungsakte nach der Wiedervereinigung weiter in Kraft bleiben, und Kriterien für ihre Aufhebung festzulegen. Deutschland hat in Art. 19 Satz 1 des im Zuge der Wiedervereinigung unterzeichneten Einigungsvertrags eine deklaratorische Wirkung für die Weitergeltung der Verwaltungsakte der DDR festgelegt. Als Verwaltungsakt im Sinne dieser Verordnung gilt „jede hoheitliche Entscheidung der DDR-Behörden, die einen bestimmten Regelungsgehalt hat“, unabhängig davon, wie sie in d er DDR b ez eichnet wurde. I n Art. 1 9 Satz 2 E inigungsvertrag wurde festgelegt, dass mit dem rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbare Verwaltungsakte der DDR aufgehoben werden können. Der Begriff „rechtsstaatliche Grundsätze“ in dieser Bestimmung ist nur als „fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze“ zu verstehen. Gemäß Art. 19 Satz 3 Einigungsvertrag gelten für die Bestandskraft von Verwaltungsakten der ehemaligen DDR die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das den Verwaltungsbehörden die Möglichkeit gibt, diese zu widerrufen, zurückzunehmen usw. Nordkorea hingegen hat das Konzept des Verwaltungshandelns in den 1950er Jahren nach einer kontroversen Debatte aufgegeben und wendet es seit Anfang der 2000er Jahre wieder an. Während das Konzept des Verwaltungshandelns in Nordkorea dem in Südkorea recht ähnlich ist, besteht ein wichtiger Unterschied darin, dass das Verwaltungshandeln in Nordkorea nicht vor Gericht verhandelt werden kann. Um Grundsätze und detaillierte Standards für die Gültigkeit nordkoreanischer Verwaltungsakte nach der Wiedervereinigung festzulegen, müssen Faktoren wie die Form der Wiedervereinigung, die Art der nordkoreanischen Verwaltungsakte und das Niveau der Rechtsstaatlichkeit in nordkoreanischen Verwaltungsakten berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, den aktuellen Stand der nordkoreanischen Verwaltungsakte weiter zu erforschen. Dabei sollten wir versuchen, die Notwendigkeit des Schutzes der verbrieften Rechte der Nordkoreaner für die soziale Integration mit dem Prinzip der Wiedervereinigung auf der Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen.
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 동⋅서독 통일조약 제19조의 해석
Ⅲ. 북한 행정법에서의 행정행위 개념
Ⅳ. 통일 이후 북한 행정행위의 효력
Ⅴ. 결론
참고문헌
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