Anfang des 20. Jahrhunderts haben die Reformpla¨ne Hermann Kretzschmars und Leo Kestenbergs die Wandlung und Verbesserung der schulischen Musikerziehung eingeleitet. Die Kestenberg-Reform zeigt ihre erzieherischen und methodischen Einflu¨sse auf den Musikunterricht, z.B. durch die Entdeckung des Scho¨pferischen im Kinde und die Selbstta¨tigkeit des Kindes. Nach dem ersten Weltkrieg hat Leo Kestenberg in seiner `Denkschrift u¨ber die gesamte Musikpflege in Schule und Volk` (1923) und in den erlassenen Richtlinien seine Ausfu¨hrungen und Bestimmungen u¨ber die schulische Musikerziehung dargelegt. Wichtige Aspekte aus Reformpla¨nen Leo Kestenbergs sind wie folgt zusammenzufassen : 1) Das Fach hat sich vom technischen Fach `Gesang` zum `Musikunterricht` gewandelt. 2) Trennung von gemu¨tbildenden und wissenschaftlichen Fa¨chern 3) Das wichtigste Ziel ist `Lust am Singen und Musizieren` 4) Erziehung durch Musik und zur Musik 5) Neue Prinzipien sind die Entdeckung des Scho¨pferischen im Kinde und die Selbstta¨tigkeit des Kindes. 6) Nichtbeachtung der damaligen musikalisch technischen Medien 7) Orientierung an vokaler und instrumentaler Kunstmusik 8) Ho¨ren von Musikwerken und Hinwendung zur Tradition Besonders ha¨lt Kestenberg die Kenntnis und Versta¨ndnis der klassischen Instrumentalmusik fu¨r wichtig, well die Sicherung der deutschen musikalischen Kultur und die Zukunft der deutschen Musik von diesem Versta¨ndnis abha¨ngig sein wu¨rde. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges werden die vorla¨ufigen Lehrpla¨ne nach und nach durch Neufassungen ersetzt, bestimmt durch die Alliierten. Die Musikerziehung bleibt jedoch bis spa¨t in die sechziger Jahre am Leitbild der Kestenberg-Reform orientiert. Seit 1950 tauchen einige Erweiterungen in den Lehrpla¨nen auf. Vor allem ist der Reflexionsprozeß in der Musikpa¨dagogik ausgelo¨st. Musikpa¨dagogische Kritiken operierten vorwiegend mit a¨sthetischen, philosophischen und geistesgeschichtlichen Argumenten gegen die Ideologie des musischen Lebens. Zur Zeit ist das pa¨dagogische u¨bergeordnete Ziel in Lehrpla¨nen die wechselseitige Beziehung des kognitiven, affektiven und psychomotorischen Bereiches. Damit sind die Richtziele des Musikunterrichts die Erziehung zur Mu¨ndigkeit und Emazipation. Das engere Ziel ist die Beeinflussung des musikalischen Verhaltens des Individuums. In der musikdidaktischen Fachliteratur werden die musikalischen Ta¨tigkeiten meist folgendermaßen bezeichnet, die Dankmar Venus `Verhaltensweisen` genannt und auf fu¨nf erweitert hat : Produktion, Reproduktion, Rezeption, Reflexion und Transposition. Allgemein la¨ßt sich sagen, daß die neuen Richtlinien und Schulbu¨cher durch Aktualita¨t und Verschiedenartigkeit gekenzeichnet sind. Mittelpunkt ist das bewußte Ho¨ren, und alles Ho¨rbare ist aus der Umwelt des Schu¨lers wie To¨ne, Kla¨nge und Gera¨usche. Musikbeispiele sind aus der vergangenen wie aus der zeitgeno¨ssischen Musik. Die grafische Notation hat Eingang durch fachliche und musikpo¨dagogische Berechtigung in die Lehrpla¨ne und Schulbu¨cher gefunden. Viele Musikpa¨dagogen schlagen neue Unterrichtsinhalte wie to¨nende und gera¨uscherzeugende selbstgemachte Klangerzeuger aus Alltagsgegensta¨nden vor. Technische Mittler werden fu¨r den Unterricht empfohlen. Die Inhalte wie Unterhaltungsmusik (Jazz, Schlager, Popmusik usw.), Lieder anderer Vo¨lker, zeitgeno¨ssische Kunstmusik sind aufgenommen, Neue Richtlinien der Grundschule wie alten Lehrpla¨nen beibehalten das Orff-Instrumentarium weiterhin. Die Musik-Schulbu¨cher des Gymnasiums beachten musikimanente und gesellschaftlich relevante Inhalte sowie vielfa¨ltige Lerninhalte auf wissenschaftlichen Bereichen, z.B. Schallehre, Musika¨sthetik, Musiksoziologie, Musikgeschichte sowie Musikpsychologe usw.